Hamburg. Die Männer nutzen einen perfide Masche: Als falsche Handwerker gelangten sie in die Wohnungen der Opfer. Nun war Prozessauftakt.
Ihre Opfer waren betagt. Sie waren gesundheitlich extrem angeschlagen. Eine Frau war fast erblindet, eine andere bettlägerig. Widerstand, so sah es aus, war von diesen Menschen jedenfalls nicht zu erwarten.
Legt man die Anklage zugrunde, die drei Männer vor das Landgericht Hamburg gebracht hat, hat sich das Trio die Schwächsten der Gesellschaft für seine Machenschaften ausgesucht. Es wären besonders abgefeimte Taten, um wehrlose Senioren um deren Geld zu bringen.
Prozess Hamburg: Perfide! Trio zockt wehrlose Senioren ab
Wegen schweren Bandendiebstahls müssen sich seit Donnerstag Meik B., Sergio S. und Jim B. vor Gericht verantworten. Laut Ermittlungen haben sich die 32, 26 und 22 Jahre alten Männer wahrheitswidrig als Handwerker ausgegeben. Mit der Legende, sie müssen dringende Überprüfungsmaßnahmen vornehmen, sollen sie sich Zutritt zu den Wohnungen ihrer hochbetagten Opfer verschafft haben.
Die Masche: Die Seniorin oder der Senior wurde aufgefordert, angebliche Hilfstätigkeiten zu leisten. Während sie abgelenkt waren, sollen die Komplizen die Wohnung nach Wertsachen durchsucht haben und dann mit ihrer Beute verschwunden sein. Ein weiterer mutmaßlicher Mittäter des 32-Jährigen konnte noch nicht ermittelt werden.
Prozess Hamburg: Trio bestiehlt fast erblindete Frau
Im Einzelnen soll Meik B. gemeinsam mit diesem unbekannten Komplizen am 3. Mai dieses Jahres eine 86-Jährige in deren Wohnung in Farmsen-Berne aufgesucht und die Seniorin im Badezimmer abgelenkt haben. Währenddessen hätten sie Schmuck und Münzen im Wert von rund 6700 Euro gestohlen.
Ähnlich gingen die Angeklagten demnach wenige Wochen später bei einer fast erblindeten Frau vor. Und schließlich verschafften sich die Angeklagten den Ermittlungen zufolge unter dem Vorwand, sie müssten einen Wasserrohrbruch reparieren, Zutritt zur Wohnung einer 81-Jährigen in Grömitz. Dieses Opfer ist demnach bettlägerig und auf ein Sauerstoffgerät angewiesen gewesen. Während die Seniorin im Badezimmer war und auf Geheiß der Täter die Wasserhähne öffnete, stahlen die Männer 3200 Euro Bargeld, so die Anklage.
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Ihre Mandanten wollten sich vorerst nicht zu den Vorwürfen äußern, sagten die Verteidiger zum Prozessauftakt. Es wurde angeregt, in ein sogenanntes Rechtsgespräch einzutreten. In solchen wird üblicherweise ausgelotet, welche Strafe sich die Verfahrensbeteiligten vorstellen für den Fall, dass ein Angeklagter die Vorwürfe einräumt.