Hamburg. Die öffentlichen Impfzentren am Flughafen und in Harburg schließen Ende 2022. Bei der Impfpflicht steht Hamburg vor einem Problem.
Die letzten Impfzentren am Hamburger Flughafen im Terminal Tango und in den Harburg Arcaden schließen, die Aktenberge mit den Verfahren um die einrichtungsbezogene Impfpflicht (für Gesundheitsberufe) werden langsam beiseitegeräumt: Nach beinahe drei Jahren Corona-Pandemie schüttelt sich Hamburg den Covid-19-Staub aus seinem engen Kleid.
Nach wie vor gilt (mindestens bis zum 14. Januar): Wer mit dem Coronavirus infiziert ist, muss sich für fünf Tage zu Hause isolieren. Dazu braucht man allerdings keinen PCR-Test mehr, es reicht ein Schnelltest. Und im öffentlichen Nahverkehr muss man nach wie vor zumindest eine medizinische Maske tragen.
Corona Hamburg: Impfzentren am Flughafen und in Harburg schließen Ende 2022
Aufgrund des hohen Immunisierungsgrades durch eine der bundesweit höchsten Impfquoten schließt der Senat zum Jahresende die verbliebenen öffentlichen Impfzentren am Airport in Fuhlsbüttel (12 bis 19.30 Uhr) und in Harburg (10 bis 17.30 Uhr). Die Nachfrage dort war ohnehin gering. Zum Jahresende läuft auch die finanzielle Förderung des Bundes dafür aus.
Die meisten Impfkandidaten lassen sich für ihren Booster oder den Booster vom Booster in einer Arztpraxis impfen. Mobile Impfteams sollen nach wie vor im Auftrag der Stadt in Reserve stehen. Die beiden Impfzentren öffnen auch Heiligabend und Silvester ihre Tore von 10 bis 14 Uhr. An beiden Weihnachtsfeiertagen sind sie geschlossen.
Corona Hamburg: Impfzentren nur noch wenige Tage geöffnet
Wie die Sozialbehörde am Montag mitteilte, seien 97 Prozent der Erwachsenen gegen Corona geimpft, 79 Prozent hätten mindestens eine Auffrischung erhalten. Die vielen Infektionen (vor allem in der Omikron-Welle) hätten den Immunschutz zusätzlich vorangetrieben. Die vierte Impfung ist für über 60-Jährige von der Ständigen Impfkommission (Stiko) und für Risikopatienten empfohlen. Sie sollte im Abstand von sechs Monaten zur letzten Impfung oder Genesung erfolgen.
Mit dem Jahresende läuft ebenfalls die bundesweit gültige einrichtungsbezogene Impfpflicht aus, die regelte, dass Mitarbeiter im Gesundheitswesen vollständig geimpft sein müssen, um ihrer Tätigkeit nachgehen zu können. Im Sozialausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord hieß es in der vergangenen Woche, dass die Meldungen der Ungeimpften nicht mehr bearbeitet würden. Man bearbeite nur noch die Widersprüche gegen die verhängten Betretungsverbote oder Auflagen.
Impfpflicht: 430 Betretungsverbote in Hamburg
Hier befinden sich der Senat und die Bezirke in einem klassischen Dilemma: Auf der einen Seite ist die Landesregierung gesetzlich verpflichtet, alle Meldungen über Ungeimpfte bis Jahresende zu bearbeiten. Andererseits läuft die Regel ohnehin aus. Da jeder Fall (und die Widersprüche) einzeln geprüft werden muss, ist der bürokratische Aufwand immens. Zudem kann man nicht einfach die bereits ausgesprochenen Betretungsverbote einfach aufheben. Denn die Gesetzeslage gilt bis zum 31. Dezember.
Wieland Schinnenburg, FDP-Abgeordneter aus Nord, sagte dem Abendblatt: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war ein Fehler, insofern ist es gut, dass keine weiteren Anordnungen wie Betretungsverbote und Auflagen mehr erteilt werden. Allerdings sollten auch die bisher erteilten Anordnungen aufgehoben werden. Ansonsten entsteht eine nicht zu verantwortende Ungleichbehandlung, die mit Artikel 3 des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren sein dürfte.“ Hier beißen sich bis Jahresende offenbar Grundgesetz und Infektionsschutz.
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Ärztekammer: Vergleichsweise wenig Fälle in Hamburg
Die Sozialbehörde teilte dem Abendblatt am Montag mit, es seien bis jetzt in Hamburg insgesamt 430 Betretungsverbote für Krankenhäuser, Praxen oder Pflegedienste erlassen worden. Wie erwartet war die Zahl nach Einführung der Impfpflicht Mitte März zunächst klein. Denn die Verfahren mussten erst abgearbeitet werden.
Rund 160 Verbote waren es Anfang August, 250 Mitte Oktober. Gemeldet wurden zwar mehrere Tausend Fälle von mutmaßlich Ungeimpften. Doch in diese Meldungen flossen auch Gesundheitsmitarbeiter ein, die zum Beispiel nicht erreichbar waren wegen einer Schwangerschaft oder Krankheit.
Ärztekammerpräsident Dr. Pedram Emami begrüßte das Auslaufen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht: „Das ist ein sinnvoller Schritt. In Hamburg wurden vergleichsweise wenig Fälle gemeldet und wenn, dann gab es nur selten Konsequenzen. Dafür war der Verwaltungsaufwand bei den Einrichtungen und in den Behörden groß. Es ist gut, dass diese Regelung im neuen Jahr Geschichte sein wird.“