Hamburg. PCR-Testpflicht endet, aber andere Regelungen bleiben bestehen. Das führt bei Hochbahn und HVV zum Masken-Wirrwarr.
Der Hamburger Senat hat die Corona-Regeln mit wenigen Anpassungen erneut verlängert. Das Wortungetüm der „Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ geht an diesem Sonnabend in die Verlängerung. Die Auflage mit der Ordnungszahl 79 dieser Corona-Regeln soll bis zum 14. Januar gelten, wie die Sozialbehörde mitteilte.
Tatsächlich finden sich nur noch wenige Auflagen darin, die das öffentliche Leben einschneidend betreffen. Die wichtigste Neuerung im Vergleich zu Auflage 78: Wer einen positiven Antigen-Schnelltest hat, also recht wahrscheinlich mit Corona infiziert ist, braucht keinen PCR-Test mehr. Wer diesen sicheren Nachweis einer Sars-CoV-2-Infektion dennoch für einen (späteren) Genesenennachweis möchte, muss dafür in ein Testzentrum oder zum Arzt.
Maskenpflicht im Nahverkehr bleibt
Für alle positiv Getesteten bleibt eine fünf Tage währende Isolationspflicht. Die gilt für Hamburgerinnen und Hamburger – und die, die hier arbeiten oder (zeitweilig) leben. Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr (medizinische Maske) bleibt erhalten. Die Behörde betonte: „Die vom Senat verfügten Schutzmaßnahmen richten sich nach dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse und Empfehlungen, die ihren Niederschlag unter anderem in den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) finden.“
Das bedeutet: Passt das RKI seine Empfehlungen an, dürfte auch Hamburg neu denken. Der Senat schaut dabei auf das Pandemieradar des RKI, die Infektionszahlen, die schweren Verläufe, die Impfquoten, die Belastung der Krankenhäuser. Und er schaut kritischen Auges auf den Nachbarn im Norden. Schleswig-Holstein hatte die Isolationspflicht faktisch abgeschafft und will zum Jahresbeginn 2023 die Masken in Bussen und Bahnen fallen lassen. Daran ist in Hamburg derzeit nicht zu denken.
Ärger mit Schleswig-Holstein programmiert
Die Folge dürfte sein, dass von Januar an zum Beispiel bei der Deutschen Bahn im Intercity und ICE die FFP-2-Maskenpflicht gilt, in der Regionalbahn in Hamburg die medizinische Maske reicht und selbst diese beim „Grenzübertritt“ zum Beispiel mit der S-Bahn nach Pinneberg fallen darf. Schleswig-Holsteiner, die infiziert sind, dürfen in der (in Hamburg geltenden) Isolationszeit von fünf Tagen nicht nach Hamburg einpendeln. Umgekehrt dürfen Hamburger, die womöglich im Land zwischen den Meeren arbeiten, nicht dorthin fahren.
Die Landesregierung von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) habe Hamburg von ihren neuen Regeln unterrichtet, nachdem sie diese öffentlich gemacht habe, heißt es in der Sozialbehörde. Parteipolitisch motivierte Änderungen der Corona-Maßnahmen mache man nicht mit. Immerhin elf der 16 Bundesländer hielten sich daran, was in der Gesundheitsministerkonferenz vereinbart worden sei. Außer Schleswig-Holstein lockern auch Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen.
Hamburg verweist darauf, die Regeln bei den Masken (von FFP-2 auf medizinische Maske) schon angepasst zu haben, damit Fahrgäste in einheitlichen Regeln durch das HVV-Gebiet fahren können. Und mitten in der Saison für Atemwegserkrankungen die Masken im Nahverkehr fallen zu lassen, sei „ein falsches Signal“.
Corona Hamburg: Ärztekammer begrüßt Ende der Impfpflicht im Gesundheitswesen
Zudem hat die Bundesregierung entschieden, dass zum Jahresende die einrichtungsbezogene Impfpflicht auslaufen soll – Beschäftigte in Kliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen müssen dann nicht mehr nachweisen, dass sie gegen Covid-19 geimpft sind. Dr. Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg, begrüßt die Entscheidung.
- Corona: Sinkende Inzidenzen – außer bei einer Altersgruppe
- „Leichtsinnige“ Lockerungen: Lauterbach gegen die Länder
- Firmen-Weihnachtsfeiern – es gibt sie wieder!
250 Betretungsverbote in Hamburg
„Das ist ein sinnvoller Schritt. In Hamburg wurden vergleichsweise wenig Fälle gemeldet und wenn, dann gab es nur selten Konsequenzen", so Emami. "Dafür war der Verwaltungsaufwand bei den Einrichtungen und in den Behörden groß. Es ist gut, dass diese Regelung im neuen Jahr Geschichte sein wird.“
Nach Angaben der Sozialbehörde seien in Hamburg bis Mitte Oktober 250 Betretungsverbote für Beschäftigte im Gesundheitswesen ausgesprochen worden, die keinen Corona-Impfschutz vorweisen konnten. „Eine sehr große Mehrheit der Beschäftigten im Hamburger Gesundheitswesen war von Anfang an bereit, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen", sagte Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Ärztekammer Hamburg. "Sie leisten bis heute einen ganz wesentlichen Beitrag, um die Pandemie wirkungsvoll zu bekämpfen."