Hamburg. Ein Medizinstudent und ein FSJler sollen unter den Drittstaatsangehörigen sein, die in Hamburg zur Ausreise aufgefordert worden sind.

Mitglieder des Bündnisses für ein Sicheres Bleiberecht haben am Donnerstag zu einer Kundgebung vor dem Amt für Migration aufgerufen. Anlass für den Protest war, dass vier Studierend­e aus der Ukraine, die Drittstaaten angehören, zur Ausreise aufgefordert worden seien, nachdem ihr sechsmonatiges vorläu­figes Aufenthaltsrecht ausgelaufen war.

Erste Bescheinigungen Studierender laufen aus

Im April hatte Hamburg als erstes Bundesland beschlossen, dass Drittstaatsangehörige, die bis zur Flucht in der Ukraine studiert haben, ein vorläufiges Aufenthaltsrecht erhalten können, wenn sie ihr Studium in Hamburg fortsetzen möchten. Zu diesem Zweck wird den Betroffenen eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt.

„Ab dem Datum der Antragsbewilligung der Fiktionsbescheinigung haben Sie ein halbes Jahr Zeit, um die Voraussetzungen für die Fortsetzung ihres Studiums in Deutschland zu erfüllen“, heißt es aus der Innenbehörde. Nun laufen die ersten dieser Bescheinigungen aus. Für eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken müssen betroffene Studierende einen Studienplatz oder eine Zusage für studienvorbereitende Praktika oder Sprachkurse vorweisen.

Medizinstudent und FDJ-Teilnehmer sollen ausreisen?

Laut dem Bündnis für ein Sicheres Bleiberecht sind vier ukrainische Studierende, die so einen Antrag gestellt hatten, zur Ausreise aufgefordert worden. In einer Pressemitteilung der Hamburger Linken heißt es, darunter seien unter anderem ein Drittstaatsangehöriger, der Mitte Oktober ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in Hamburg begonnen habe, sowie ein Medizinstudent, dem nur noch ein Jahr für den Abschluss seines Studiums fehle.

Außerdem nehme der Student bereits an einem Freemover-Programm, einem Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums, der Universität Hamburg teil.

Innenbehörde nimmt zu den Fällen keine Stellung

Laut der Innenbehörde werde jeder Einzelfall nochmals durch das Amt für Migration geprüft. „So lange muss auch niemand Sorge haben, abgeschoben zu werden“, sagt Sprecher Daniel Schaefer. Hamburg schöpfe mit der Regelung die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten bereits vollständig aus, heißt es weiter.

Zu den konkret genannten Fällen nimmt die Behörde keine Stellung. Man sei froh über jede Fachkraft, die Hamburg durch die Regelung womöglich gewinnen könne, hieß es ganz generell.