Hamburg. Neue Corona-Schutzmaßnahmen verwirren einige Menschen. Was gilt in Hamburg und welche Regeln sind bundesweit aktuell?
Seit dem 1. Oktober gelten in Deutschland neue Corona-Schutzmaßnahmen. Einige davon gelten bundesweit. Die Bundesländer haben gleichzeitig ihre Eindämmungsverordnungen aktualisiert. In Hamburg gibt es nur eine kleine Anpassung: So wurde im Hamburger Nahverkehr die FFP2-Maskenpflicht aufgehoben. Fahrgäste müssen weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen, es kann aber auch eine OP-Maske bzw. medizinische Maske sein. Dahingegen wurde im Fernverkehr die FFP2-Maskenpflicht zum 1. Oktober eingeführt. Hier bezog sich die Maskenpflicht bislang auf das Tragen einer medizinischen Maske.
Die neue Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg soll den Menschen nach Worten von Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) ein Signal längerfristiger Verlässlichkeit senden. Sie soll bis April gültig sein. Unterschiedliche Regeln bundesweit und in den einzelnen Bundesländern verwirren jedoch derzeit viele Bürgerinnen und Bürger.
Corona Hamburg: Welche Regeln gelten aktuell in der Hansestadt?
Regeln in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen:
"Patientinnen und Patienten müssen zum Arztbesuch beim Betreten der Praxis eine FFP2-Maske tragen", so Sebastian Franke, Sprecher der Ärztekammer Hamburg. Diese Regel gilt bundesweit. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren können hier eine medizinische Maske aufsetzen. Für Ärztinnen und Ärzte sowie das medizinische Personal gibt es dahingehend keine Regeln.
Wer ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim betreten will, muss eine FFP2-Maske tragen und benötigt zudem einen aktuellen, negativen Corona-Test, der in einem zugelassen Testzentrum durchgeführt werden muss. Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müssen dreimal pro Woche einen Corona-Test vorlegen.
Medzinische Masken in Bussen, -Bahnen und auf Fähren:
Seit dem 1. Oktober besteht im gesamten Gebiet des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Weil in den angrenzenden Bundesländern im Verkehrsverbund bereits eine medizinische Maske ausreichend war, wurde zur Vereinheitlichung auch in Hamburg das Tragen einer medizinische Maske vorgeschrieben. Die Eindämmungsverordnungen der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurden in diesem Punkt vereinheitlicht.
Bislang mussten Fahrgäste im Stadtgebiet Hamburg in Bussen, Bahnen und auf den Fähren eine FFP2-Maske tragen. Trotz Aufhebung der FFP2-Maskenpflicht wird das Tragen dieses besonders wirksamen Mund-Nasen-Schutzes ausdrücklich weiterhin empfohlen, insbesondere zum Eigenschutz. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Verreisen mit der Bahn – diese Regeln gelten im Fernverkehr:
Wer im Fernverkehr unterwegs ist, muss sich an die bundesweit gültigen Infektionsschutzregeln halten. Reisende ab 14 Jahren sind seit dem 1. Oktober verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Bislang bezog sich die Maskenpflicht in Fernzügen lediglich auf medizinische Masken. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren können auch weiterhin eine medizinische Maske tragen. Auch das Zugpersonal ist von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Zugbegleiter und Mitarbeiter der Bahn müssen jedoch eine medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Sicherheitsmitarbeiter kontrollieren die Maskenpflicht laut Deutscher Bahn weiterhin stichprobenhaft. Wenn ein Fahrgast der Maskenpflicht wiederholt nicht nachkommt, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden, in Konfliktsituationen soll das die Bundespolizei regeln.
"Maske tragen ist keine unverbindliche Empfehlung, sondern Pflicht", sagt Konzernsprecherin Anja Bröker.
Aufhebung der Maskenpflicht auf Flügen – mit Ausnahmen:
Nach der Lockerung der EU-Empfehlungen für die Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen entfällt diese aber nicht auf allen Flügen: Einige EU-Staaten haben nationale Gesetze, durch die das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zur Corona-Prävention weiter gilt. So gilt zum Beispiel auf Flügen von und nach Spanien weiterhin eine Maskenpflicht.
An spanischen Flughäfen hingegen kann die Corona-Maske abgenommen werden. Wer allerdings auf dem Rollfeld mit dem Bus zum Flugzeug gebracht wird, muss auch dort schon Maske tragen. Erlaubt sind sowohl FFP2- als auch medizinische Masken.
Auch auf interkontinentalen Flügen gilt in der Regel keine Maskenpflicht mehr. Aber auch hier gibt es Ausnahmen von der Regel. So gilt zum Beispiel auf Flügen von und nach China sowie von und nach Indien eine Maskenpflicht. Fluggäste sollten sich vor dem Start ihrer Reise nach den aktuell gültigen Regeln bei ihrer Fluglinie erkundigen.
Positiver Corona-Test – fünf Tage isolieren:
Wer einen positiven Corona-Test hat, muss sich in Hamburg auch künftig für fünf Tage isolieren. Selbsttests müssen dabei noch durch einen offiziellen Test – Antigen- oder PCR-Test – bestätigt werden. Die Kosten für die Durchführung eines PCR-Tests an einer Teststelle werden nach einem positiven Selbsttest durch den Bund übernommen.
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Medizinische Maske oder FFP2-Maske – die Unterschiede:
OP-Masken – oder auch medizinische Masken – bietet einen geringen Eigenschutz, schützt aber vor allem andere Personen vor Tröpfchen, weniger vor Aerosolen. Die Masken sind Einwegmasken, können aber auch mehrfach getragen werden.
FFP-Masken halten nicht nur Tröpfchen, sondern auch Aerosole, Rauch oder Feinstaub aus der Atemluft fern und schützen vor allem den Träger und die Trägerin selbst, aber auch die Personen im näheren Umfeld. Die Qualität der Masken wird über die europäische Norm EN 149 zertifiziert. Eine FFP2-Maske bietet im Vergleich zu anderen Mundschutz-Arten den besten Schutz vor einer Ansteckung – und zwar für sich und andere. Die FFP2-Maske kann ebenfalls mehrfach getragen werden, wenn sie jeweils nur kurz zum Einsatz kommt.