Hamburg. Der prominente Internet-Doktor bleibt vorerst bei der Techniker. So könnte Dr. Johannes Wimmer auch seine Approbation zurückkriegen.

Die Öffentlichkeit ist sein Zuhause: Dr. Johannes Wimmer (39) ist der Prototyp des smarten Arztes, der Patientinnen und Patienten, die bei Google nach Ratschlägen suchen, bei Youtube oder Instagram mit Tipps und medizinischem Hintergrundwissen versorgt. Der lange als profunder Ratgeber im Norddeutschen Rundfunk (NDR) den Medizin-Formaten neuen Pep einhauchte. Und der nun neben Bettina Tietjen als Hauptmoderator der NDR Talkshow ein neues Gesicht verleiht.

Die anderen Tätigkeiten für den NDR im Medizinbereich musste er aufgeben – eine gemeinsame Entscheidung, wie der öffentlich-rechtliche Sender erklärt hatte. Es ging um mögliche Interessenskonflikte mit Werbepartnern Wimmers und die Compliance-Regeln des Senders.

Dr. Wimmer: Techniker Krankenkasse hält an TV-Arzt fest

Nach dem Abendblatt-Bericht über seine „ruhende“ Approbation als Arzt und die Hintergründe seiner regen Geschäftstätigkeit hat ihm nun einer seiner ältesten Partner den Rücken gestärkt. Mit der Techniker Krankenkasse ist Dr. Wimmer seit 2014 eng verbunden. Deutschlands größte Krankenkasse setzte früh auf innovative Wege, die Kundschaft zu akquirieren und bei Laune zu halten.

Nun erklärte eine TK-Sprecherin auf Anfrage des Abendblatts: „Dr. Johannes Wimmer ist als renommierter Gesundheitsratgeber und kompetenter Mediziner seit vielen Jahren Kooperationspartner der TK und hat viele Menschen zu einem gesundheitsbewussteren Leben inspiriert. Ob er eine Approbation hat oder nicht, spielt in diesem Zusammenhang für uns keine Rolle.“

Dr. Wimmer: Techniker Krankenkasse stützt ihn

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Das ist ein Vertrauensbeweis und reflektiert etwas das Echo, das Wimmers „amtliches“ Vorgehen auslöste. Er lasse seine Approbation ruhen, also die Zulassung, als Arzt Patienten behandeln zu dürfen, hatte Wimmer dem Abendblatt erklärt. Das haben mehrere Ärzte als seltsam eingeschätzt.

Wimmer hatte nach eigenen Angaben Ärger mit der Ärztekammer Berlin, die argwöhnisch auf seine Erklärvideos im Internet schaute und höchst kritisch seine Aktivitäten auch für Pharmaunter-nehmen sah. Viele Leserinnen und Leser des Abendblattes schrieben, Wimmers Gesundheitstipps funktionierten auch ohne Approbation. Wenige kritisierten das Vermengen von geschäftlicher Tätigkeit und Wimmers Auftreten in der Öffentlichkeit.

Die Techniker Krankenkasse hat Wimmer ausschließlich für die Videos gebucht. Die Kooperation läuft bis Ende 2022. „Derzeit befinden wir uns im Planungsprozess für unsere Kooperations- und Kommunikationsmaßnahmen für 2023. Dieser ist noch nicht abgeschlossen“, sagte die TK-Sprecherin dem Abendblatt. Ob man mit Wimmer in dieser Form verlängere, ist also offen.

Youtube: Dr. Wimmer gibt Tipps

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Approbation ruht: Was das für Dr. Wimmer bedeutet

Dem Abendblatt hatte Wimmer ausrichten lassen, es könne sein, dass er seine ärztliche Tätigkeit wieder aufnehme. Mehrere Ärztekammern hatten sich auf Nachfrage nicht zu dem Fall geäußert und verwiesen auf datenschutzrechtliche Vorgaben. Doch wie funktioniert das „Ruhenlassen“ einer Approbation, die unter Umständen, also bei Fehlverhalten, entzogen werden kann? Das liegt aber bei Wimmer nicht vor.

Das für Wimmer vermutlich zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin (Lageso), wo er als Bundeswehrarzt arbeitete, erklärte: „Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Zuständig ist die entsprechende Behörde des Bundeslandes, in dem der Beruf zuletzt ausgeübt wurde.“

Wer sich so erklärt, verzichtet darauf, als Arzt zu arbeiten und auf die „Berechtigung zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung“. Die Behörde stempelt die Urkunde als „ungültig“ und schickt sie an den Arzt zurück, der nicht mehr als Arzt arbeiten will. Das Ganze ist – so will es der Amtsschimmel – natürlich gebührenpflichtig.

Johannes Wimmer: Rückkehr als Arzt denkbar

Das Lageso erklärte außerdem, wie man diesen Prozess rückgängig macht: „Erfolgt der Verzicht nicht, um einer behördlichen Rücknahme oder einem behördlichen Widerruf zuvorzukommen, kann ebenfalls jederzeit eine Wiedererteilung beantragt werden.“ Wimmer müsste also seine Dokumente vorlegen, dass er die ärztliche Prüfung bestanden hat, sowie ein Gesundheitszeugnis und den „Nachweis darüber, dass der Antragsteller sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt“.

Diese Formulierung mit „Unwürdigkeit“ oder eben „würdig, den Arztberuf auszuüben“, ist genau die, die der Hamburger Verwaltungsrichter benutzte, um dem renommierten Herzspezialisten Prof. Karl-Heinz Kuck vor einigen Jahren die Approbation zu bestätigen. Die Hamburger Gesundheitsbehörde wollte sie ihm entziehen und damit faktisch ein Berufsverbot aussprechen. Das Gericht stoppte die Behörde.

Die Aussagen des Lageso und der Techniker Krankenkasse sind gute Nachrichten für den Hamburger Internet-Doktor. Es klingt so, als könne Dr. Johannes Wimmer auf seinem wechselvollen Karriere- und Lebensweg im Zweifel immer einen „Joker“ ziehen, der ihm die Rückkehr in die Praxis erlaubt.