Hamburg. Heinrich S. hatte ein Video bei Youtube hochgeladen. Im Gerichtssaal zeigte er wenig Einsicht und verlor sich in technischen Details.

Das Verbrechen hat die Menschen in Hamburg entsetzt: Ein Mann tötet mit einem Messer seine frühere Partnerin und die gemeinsame einjährige Tochter — mitten im Herzen der Stadt, am Bahnhof Jungfernstieg. Viele Passanten wurden unfreiwillig Zeuge, wie das Kind tot da lag und Rettungskräfte vergeblich um das Leben der Mutter kämpften. Zwei Menschen in ihrem Blut. Es war ein Anblick des Grauens.

Video vom Doppelmord am Jungfernstieg: Angeklagter zeigt sich uneinsichtig

Heinrich K. ist dafür verantwortlich, dass Passagen dieses Alptraums noch heute, mehr als vier Jahre nach der furchtbaren Tat vom 12. April 2018, im Internet zu sehen sind. Wie der 62-Jährige im Prozess vor dem Amtsgericht unumwunden einräumt, hat er ein Video, das ein Passant von dem Verbrechen am Jungfernstieg gefilmt hatte, auf seinen YouTube Kanal gestellt. Dort wurde es allein bis zum 17. Juli 2018 mehr als 130.000 Mal angeklickt. „Und dort ist es heute noch zu sehen“, erzählt der Mann, dem die Anklage Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen vorwirft.

Heinrich K. verwahrt sich dagegen, dass er Persönlichkeitsrechte verletzt habe, sagt der Hamburger mit selbstgerechter Miene. „Man sieht keine Personen“, meint der hagere Mann, „sondern Teile von Personen. Man sieht auf einem winzigen Flecken etwas, was eine Strampelhose sein müsste.“ Ihm komme es allein auf die Botschaft an, betont der Angeklagte: „Man sieht, dass ein Massaker stattgefunden hat. Dass das schrecklich ist, was da passiert ist.“

Ein entsetzliches Verbrechen an einer Frau und einem Kleinkind

Und das war es wirklich. Es war ein entsetzliches Verbrechen an einer Frau und einem Kleinkind, für das der Täter Mado Bido M. später wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Im Prozess gegen den damals 35-jährigen Mann hatte der Vorsitzende Richter gesagt, der Angeklagte habe „etwas Furchtbares angerichtet“. Die Tötung der beiden Opfer habe „schlimmes Leid“ über viele Menschen gebracht.

Noch Wochen nach dem Doppelmord am S-Bahnhof Jungfernstieg hatten Blumen am Tatort von der Anteilnahme und der Erschütterung der Hamburger gezeugt. Hintergrund der Tat war ein Sorgerechtsstreit zwischen Mado Bido M., einem Mann aus Niger, und seiner Ex-Freundin Sandra P. Einen Tag vor der Bluttat hatte ein Familiengericht dem seit 2013 in Hamburg lebenden Mann signalisiert, dass sein Antrag auf ein gemeinsames Sorgerecht für die Tochter Mariam keine Aussicht auf Erfolg habe. Als dann am 12. April 2018 die 34-Jährige mit ihrer Tochter und ihrem neuen Freund am Jungfernstieg Mado Bido M. begegneten, zog der Mann ein Messer und fügte damit seiner Tochter und der Frau schwerste Verletzungen zu. Das Kleinkind starb sofort, die Mutter wurde noch in ein Krankenhaus gebracht, wo sie kurz darauf ihren Verletzungen erlag.

Verfahren gegen Urheber des Videos gegen Bußgeld eingestellt

Das Schwurgericht stellte seinerzeit im Prozess gegen Mado Bido M. fest, dass die Verbrechen aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch erfolgt seien. Insbesondere die erst 21 Monate alte Mariam sei „besonders hilflos und schutzbedürftig“ gewesen, so der Richter damals. Mit der Tat habe Mado Bido M. zudem die vier weiteren Kinder der 34 Jahren alten Frau zu Halbwaisen gemacht. Die Tötung der Tochter habe er begangen, um sich an Sandra P. zu rächen, weil er geglaubt habe, sie habe ihm das Kind entziehen wollen. Er habe seine „uneingeschränkte Macht“ demonstrieren wollen und die kleine Mariam „als Objekt seiner Rache instrumentalisiert“, so der Richter. Der Angeklagte hatte die Taten gestanden und selber als „eine Sünde“ bezeichnet.

In dem Video, das Heinrich K. auf seinen YouTube-Kanal gestellt hat und das jetzt im Prozess vor dem Amtsgericht vorgeführt wird, ist unter anderem immer wieder die schwerst verletzte Frau zu sehen, die auf dem Bahnsteig in einer Blutlache liegt und um die sich Helfer bemühen. Zwischendurch schwenkt die Kamera in die Umgebung, dann wieder zurück zu der Frau und ihrem bereits verstorbenen Kind. Der Mann, der die Aufnahmen gefilmt hat, ist mehrfach zu hören. „Oh, mein Gott“, murmelt er — und hält erneut auf das dramatische Geschehen. Dieser Urheber des Videos hat nach Auskunft der Staatsanwaltschaft seinerzeit sofort eingesehen, dass er etwas Unrechtes getan hat. Gegen ihn wurde ein Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.

Video vom Doppelmord am Jungfernstieg: Bilder der Opfer sollen gepixelt werden

Auch für Heinrich K. ist das Video ein Dokument des Schreckens. „Es geht daraus hervor, dass da ein Gemetzel stattgefunden hat, dass das inhuman ist, was da stattgefunden hat. Man darf nicht bei dem, was vorgefallen ist, zur Tagesordnung gehen“, betont der Angeklagte. „Man kann nicht zulassen, dass an einem Ort, wo sich Menschen am sichersten fühlen sollten, Menschen die Köpfe abgeschnitten werden.“ Doch schuldig im Sinne der Anklage sei er nicht, meint der Hamburger und verliert sich in technischen Daten. Er führt auf, dass es sich „in der Summe um 4210 Bilder“ handele, meist „verwackelt. Es gibt kein einziges Bild, auf dem der Kopf oder das Geschlecht erkennbar ist.“

Der Staatsanwalt weist auf andere wesentliche Inhalte hin. „Sie hören Menschen weinen. Sie sehen zwei Menschen in ihrem Blut liegen.“ Die Angehörigen der Opfer würden unter Umständen „ihr Leben lang wissen, dass das Video angeguckt werden kann, von Gaffern, von Nichtgaffern“. Er schlägt vor, das Verfahren gegen Heinrich K., dessen Tat lange zurückliegt und der nicht vorbestraft ist, einzustellen. „Das Bedürfnis, Sie zu bestrafen, ist gering“, so der Ankläger. Ihm komme es vor allem auf eines an: dass Heinrich K. das Video von seinem YouTube Kanal löscht oder zumindest die Opfer in dem Film durch Pixeln unkenntlich macht. Dem stimmt der Angeklagte zu.

Auch die Richterin hält diese Lösung für sinnvoll. Wichtig sei es, dass das Video in seiner bisherigen Form nicht mehr öffentlich zugänglich sei, betont die Vorsitzende. „Die Frau ist identifizierbar.“ Es handele sich um eine „sterbende Person. Es ist ein Mensch. Der hat auch Angehörige. Für sie kann es eine zusätzliche Belastung sein, wenn dies für alle Zeit im Internet zu sehen ist.“