Hamburg. Großer Andrang zwingt Onlineportal in die Knie. Doch das ist nicht das einzige Problem, mit dem Immobilienbesitzer hadern.

Seit dem 1. Juli sind alle Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer in Hamburg und den anderen Bundesländern aufgefordert, eine neue Grundsteuer-Erklärung abzugeben. Bis zum 31. Oktober haben sie dafür Zeit. In der Hansestadt wurden nach Angaben der Finanzbehörde bereits knapp 6500 Datensätze eingereicht – zu mehr als 98 Prozent über das Onlineportal Elster (www.elster.de), das viele Bürger für ihre Steuererklärung nutzen. Doch genau diese Schnittstelle bereitete zuletzt massive Probleme.

Schon am Wochenende berichteten Abendblatt-Leser, dass die Elster-Seite nicht erreichbar sei, und am Montag brach diese ganz zusammen. Wer sich neu registrieren wollte, sah nur noch einen Baustellen-Pylon und den Hinweis: „Aufgrund von technischen Wartungsarbeiten ist www.elster.de derzeit nicht erreichbar.“ Immerhin: Die Prognose, dass die Probleme „voraussichtlich im Laufe des Nachmittags“ behoben sein werden, bewahrheitete sich gegen 17.15 Uhr.

Immobilien Hamburg: Hoher Grundsteuer-Andrang zwingt Elster in die Knie

„Am Wochenende kam es aufgrund sehr hoher Nutzer-Nachfragen von weit über 100.000 gleichzeitigen Zugriffen für einige Nutzerinnen und Nutzer leider zu temporären Einschränkungen und Störungen bei der Verfügbarkeit von Elster“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) dem Abendblatt. „So hat es uns die zuständige Stelle in Bayern mitgeteilt.“ Das Bundesland ist zentral für die Programmierung der Elster-Software zuständig. „Auch wenn das kein Hamburger Problem ist, sondern ein bundesweites Problem, bedauern wir das sehr, bitten gleichwohl alle Hamburger Steuerpflichtigen um Verständnis“, so Dressel.

Ein Hackerangriff oder eine anderweitige Bedrohung der IT-Sicherheit von Elster könne ausgeschlossen werden, betonte der Finanzsenator: „Die Sicherheit der Daten war und ist gewährleistet.“ Bei der Übermittlung von Steuererklärungen über Buchhaltungssoftware, die eine Elster-Schnittstelle nutze, bestünden keinerlei Einschränkungen.

Elster-Absturz ist nicht das einzige Problem für die Bürger

Allerdings ist das Onlineportal nicht das einzige Problem, über das in den vergangenen Tagen von genervten Bürgern zumindest vereinzelt berichtet wurde. So schrieb ein Abendblatt-Leser: „Alles ist äußerst kompliziert. Und hat man sich durchgewurstelt, dann kommt die Fehlermeldung. Die Steuernummer wird nicht akzeptiert.“ Die Rücksprache beim Finanzamt habe auch nicht geholfen, und die Elster-Hotline, an die ihn der Telefonische Hamburg-Service unter 115 verwiesen habe, sei überlastet gewesen.

Die Finanzbehörde verweist in diesem Fall darauf, dass bei der Grundsteuererklärung die Steuernummer des Grundstücks anzugeben ist, nicht die für die Einkommensteuer. Die betreffende Steuernummer bestehe aus zehn Ziffern und beginne mit „16/ ...“ Nicht akzeptiert werde eine Steuernummer auch dann, wenn sie nicht zu einem in Hamburg gelegenen Grundstück gehöre. Auf der Website www.grundsteuer-hamburg.de finde man einen hilfreichen Frage-Antwort-Katalog.

Immobilien Hamburg: Weitere Kritik an Hamburg neuem Grundsteuer-Modell

Ein weiterer Kritikpunkt: Besitzer gewerblicher Immobilien beklagten, dass Hamburg die finale Fassung des Erlasses für die Grundsteuer am 1. Juli noch nicht veröffentlicht hatte. So drohe Doppelarbeit, wenn man die Angaben jetzt schon mache, sich aber am Erlass noch etwas ändere. Hierzu verweist die Finanzbehörde darauf, dass der finale „Erlass zur Anwendung des Hamburgischen Grundsteuergesetzes“ am Freitag veröffentlicht worden sei – auch ihn finde man unter www.grundsteuer-hamburg.de.

Wie berichtet, hatte das Bundesverfassungsgericht 2018 eine Reform der Grundsteuer angeordnet, weil diese auf völlig veralteten Einheitswerten für Immobilien basiert. Der Hamburger Senat führt ein „Wohnlagemodell“ ein, bei dem ausschließlich die Fläche einer Immobilie beziehungsweise eines Grundstücks sowie die Lage berücksichtigt werden. Die Finanzbehörde appelliert, die Erklärung über Elster abzugeben. Im Einzelfall ist die Erklärung auch auf Papier möglich – rund 100 Bürger haben das bislang genutzt. Eine dritte Möglichkeit ist, die unter www.grundsteuer-hamburg.de zur Verfügung stehenden PDF-Vordrucke am PC auszufüllen, auszudrucken und dem Finanzamt zuzuschicken. Wirksam wird die neue Steuer erst 2025 – aber auf Basis der Daten, die jetzt abgegeben werden.