Hamburg. Das Landgericht Hamburg verhängt gegen den Hauptangeklagten ein hohes Strafmaß – folgt aber nicht der Staatsanwaltschaft.
Im Prozess um einen Gewaltexzess in einer Monteursunterkunft hat das Landgericht Hamburg einen der beiden Angeklagten zu sieben Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach den 35-Jährigen am Montag der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen und der Aussetzung schuldig. Ein Mitangeklagter im Alter von 36 Jahren wurde wegen unterlassener Hilfeleistung zu zehn Monaten Haft verurteilt.
In der Monteurswohnung im Stadtteil Hausbruch war am 14. und 15. August vergangenen Jahres ein damals 43 Jahre alter Bewohner schwer misshandelt worden. Als die Rettungskräfte den Mann auf einer blutdurchtränkten Matratze fanden, habe seine Körpertemperatur nur noch 33,1 Grad betragen, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann. Damit habe er in akuter Lebensgefahr geschwebt.
Mann schwer misshandelt – Landgericht Hamburg sieht keinen versuchten Mord
Gleichwohl habe sich der 35-Jährige Angeklagte nicht des versuchten Mordes schuldig gemacht, wie die Staatsanwaltschaft meinte. „Das Opfer sollte verletzt, erniedrigt, gedemütigt, aber nicht getötet werden“, sagte Steinmann.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den jüngeren Angeklagten zwölf Jahre Haft und für den älteren drei Jahre wegen Beihilfe zum versuchten Mord beantragt. Die beiden Männer arbeiteten als Bauarbeiter bei einem Abrissunternehmen.