Einer der Unfallfahrer wurde freigesprochen, der andere erhielt eine Geldstrafe. Beide bekamen den Führerschein zurück.

Im Prozess um ein tödliches Autorennen über die Hamburger Köhlbrandbrücke hat das Amtsgericht Harburg einen der beiden Angeklagten freigesprochen. Den anderen Autofahrer verurteilte das Gericht am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 60 Euro.

Nach Überzeugung des Schöffengerichts konnte nicht sicher festgestellt werden, dass es sich bei Fahrt der beiden Autos am späten Abend des 25. März 2019 tatsächlich um ein illegales Kraftfahrzeugrennen handelte. Ob es eine Absprache zum Kräftemessen mit höchstmöglicher Geschwindigkeit gab, sei offen geblieben, sagte der Vorsitzende Richter Felix Lautenschlager.

Prozess: Rennen auf Köhlbrandbrücke endet tödlich

Laut Anklage sollen die beiden Angeklagten im Alter von 25 und 29 Jahren mit 70 bis 100 Stundenkilometern über die Finkenwerder Straße zur Köhlbrandbrücke gefahren sein, bei Abständen von nur 1,5 bis 2 Metern. Auf der Brücke sei der 25-Jährige dann mit seinem Auto bei 138 bis 164 Stundenkilometern ins Schleudern geraten und mit einem Lastwagen kollidiert. Sein älterer Bruder auf dem Beifahrersitz erlitt dabei tödliche Verletzungen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Brücke beträgt 60 Stundenkilometer.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht den Forderungen der Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 25-Jährigen acht Monate Haft auf Bewährung beantragt und für den 29-Jährigen eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 60 Euro. Die Autos und Fahrerlaubnisse von beiden Angeklagten sollten einbehalten werden.

Nach der Verkündung des Urteils, das noch nicht rechtskräftig ist, händigte der Richter den beiden Angeklagten die beschlagnahmten Führerscheine aus.