Harburg. Bei illegalem Rennen war Bruder des Angeklagten tödlich verletzt worden. Am Amtsgericht Hamburg wurden erste Plädoyers gehalten.
Seit Anfang Mai müssen sich zwei Männer vor dem Amtsgericht Harburg wegen der mutmaßlichen Teilnahme an einem tödlichen Autorennen auf der Finkenwerder Straße und auf der Köhlbrandbrücke verantworten. Am Freitagnachmittag wurden am Amtsgericht Harburg die ersten Plädoyers gehalten, am kommenden Dienstag soll das Urteil fallen.
Acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, der Einzug des Unfallfahrzeuges und drei Monate Führerscheinentzug wegen mangelnder Fahreignung, forderte die Staatsanwältin für den Fahrer eines Audi A7. Aufgrund übereinstimmender Zeugenaussagen, den polizeilichen Ermittlungen und einem Unfallgutachten sei erwiesen, dass Diyar C. (25) am 25. Mai 2019 an dem illegalen Rennen über die Finkenwerder Straße teilgenommen habe. Letztlich habe er das Rennen auf der Köhlbrandbrücke alleine fortgesetzt.
Prozess Harburg: Dienstag soll Anwältin des Unfallfahrers plädieren
Beim „Rennen gegen sich selbst“ kam es zu dem schrecklichen Unfall, bei dem der Bruder des Fahrers auf dem Beifahrersitz an der Unfallstelle verstarb. Ein weiterer Angeklagter soll, nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft, ebenfalls an dem Rennen über die Finkenwerder Straße teilgenommen haben.
Er solle, so die Staatsanwältin, zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt, dazu sein BMW als Tatmittel eingezogen werden und auch er soll drei weitere Monate die Fahrerlaubnis abgeben. Den Vorwurf, der 29-Jährige habe an dem tödlichen Teil des Rennens auf der Köhlbrandbrücke teilgenommen, zog die Staatsanwältin zurück. Der Anwalt dieses Angeklagten plädierte dafür seinen Mandanten gänzlich freizusprechen sowie ihn zu entschädigen. Yasin S., könne die Beteiligung an einem illegalen Straßenrennen nicht nachgewiesen werden. Alle Fahrzeuginsassen des BMW und auch der Fahrer des Audi hatten im Prozess geschwiegen. Anwalt Andreas Beurskens machte die lange Zeit zwischen Unfall und Prozessbeginn, für teilweise widersprüchliche Aussagen der Zeugen verantwortlich.
Am Dienstag soll die Anwältin des Unfallfahrers plädieren, danach haben die Angeklagten das letzte Wort – ob sie davon Gebrauch machen ist unklar. Das Urteil durch das Schöffengericht wird dann am späten Nachmittag erwartet.