Hamburg. Hamburg greift bei der “einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ durch: Wer nicht geimpft ist, darf seinen Arbeitsplatz nicht mehr betreten.
Seit Mitte März gilt auch in Hamburg die sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ gegen das Coronavirus. Wer im Krankenhaus, in einer Arztpraxis oder in der Pflege arbeitet, muss vollständig geimpft sein. Die Ungeimpften oder die, bei denen der Impfstatus unbekannt ist, wurden von ihren Arbeitgebern an die Gesundheitsämter gemeldet – zur Einzelfallprüfung.
Corona: Hamburg greift bei einrichtungsbezogener Impfpflicht durch
Nun ist herausgekommen, dass nach zunächst rund einem Dutzend Fällen (Ende Juli), in denen die Sozial- und Gesundheitsbehörde Sanktionen verhängt hat, es mittlerweile 160 Betretungsverbote gibt plus 140 Fälle, in denen gegenüber medizinischem oder Pflegepersonal Auflagen angeordnet wurden. Das sagte Behördensprecher Martin Helfrich dem Abendblatt am Dienstagabend.
Das entspricht einer Verzehnfachung der Sanktionen in kurzer Zeit. Doch das ist damit zu erklären, dass von den 4965 Personen, die den Behörden gemeldet wurden, jeder Einzelfall überprüft werden muss. 1000 Fälle sind noch nicht endgültig bearbeitet. Betroffene haben die Chance, Unterlagen nachzureichen, sich impfen zu lassen – oder sogar den Job zu wechseln.
Impfpflicht im Gesundheitswesen: Hamburg spricht Verbote aus
Es scheint wahrscheinlich, dass mit dem weiteren Verlauf der Prüfungen noch mehr Betretungsverbote gegen Ungeimpfte ausgesprochen werden. Denn je mehr Zeit vergeht, desto weniger wahrscheinlich wird ein Nachreichen von angeforderten Unterlagen. Dass sich Ungeimpfte noch zu einer Impfung durchringen, ist nach Ansicht von Ärzten eher unwahrscheinlich. Bei vielen der Ungeimpften sitzt die Skepsis tief.
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Jeder Einzelfall sei gründlich geprüft worden, sagte Behördensprecher Helfrich. „Mehrfach“ seien Betroffene aufgefordert worden, Unterlagen herbeizubringen. „Die Anzahl der bislang verhängten Verbote und Anordnungen ist dabei – bezogen auf die Gesamtheit aller im Gesundheitswesen in Hamburg Tätigen – verhältnismäßig gering“, sagte Helfrich. „Sie deckt sich ob der sehr hohen Impfquote im Gesundheitswesen auch mit unseren Erwartungen.“ Es gebe keine Anzeichen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu einer massiven Verschlechterung der Personalsituation führe.
Corona Hamburg: Nur fünf Betretungsverbote bei Pflegen & Wohnen
Hamburgs großer Anbieter Pflegen & Wohnen befindet sich weiterhin im Dialog mit den ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ein Sprecher sagte dem Abendblatt, von den Sanktionen sei man nicht stark betroffen. Man habe bei 2000 Mitarbeitern 40 an die Behörden gemeldet, bei denen der Impfstatus unklar gewesen sei. Für fünf sei ein Betretungsverbot verhängt worden.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist vom Hamburger Verwaltungsgericht in einer Einzelfallentscheidung bestätigt worden. Der Widerspruch einer ungeimpften Frau, die in einer Röntgenpraxis arbeitet und diese nicht mehr betreten darf, wurde zurückgewiesen.