Hamburg. Erstmals gibt es in Hamburg eine Gerichtsentscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Eine nicht gegen Corona Geimpfte blitzt ab.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen Eilantrag einer nicht gegen Corona geimpften Mitarbeiterin einer Röntgenpraxis zur Aufhebung eines gegen sie verhängten Betretungsverbots abgelehnt. Die bereits am Dienstag ergangene Entscheidung sei die erste im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht in Hamburg, teilte die Sozialbehörde am Donnerstag mit.
Das Gericht wies den Antrag ab, da „keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts bestehen“, heißt es in dem Beschluss.
Hamburger Gericht weist Eilantrag einer Ungeimpften ab
Wegen des fehlenden Impfschutzes gegen das Coronavirus war der Medizinischen Fachangestellten vom Bezirksamt Mitte am 7. Juli untersagt worden, die Praxisräume zu betreten. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro festgesetzt. Dagegen hatte die Frau Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. „Das angefochtene Betretungsverbot erweist sich (...) als offensichtlich rechtmäßig“, beschloss hingegen das Gericht.
Laut der einrichtungsbezogenen Impfpflicht müssen medizinische und Pflegeeinrichtungen den Gesundheitsämtern seit Mitte März nicht gegen Corona geimpfte Mitarbeiter melden. Bei den Gesundheitsämtern der Hansestadt gingen nach Angaben der Sozialbehörde von knapp 1000 Einrichtungen Meldungen über insgesamt 4965 Personen ein, von denen kein Impfnachweis erbracht wurde. In etwa einem Dutzend Fälle seien bisher Betretungsverbote ausgesprochen worden.
Setzt Hamburg einrichtungsbezogene Impfpflicht um?
Kritik an der Durchsetzung der Impfpflicht kam unterdessen von der Hamburgischen Pflegegesellschaft (HPG). Bisher habe kaum ein Betrieb von Konsequenzen für die nicht geimpften Beschäftigten berichtet, erklärte ihr Geschäftsführer, Martin Sielaff. Politik und Verwaltung setzten dadurch ein „desaströses Signal der Konsequenzenlosigkeit“. „Weil die derzeitige einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht konsequent angewendet wird, fordert die HPG von der Hamburger Politik den Mut, die Umsetzung in Hamburg zum 30. September 2022 zu stoppen.“
In Hamburg werde die einrichtungsbezogene Impfpflicht konsequent umgesetzt, sagte dagegen Martin Helfrich, Sprecher der Gesundheitsbehörde. Rund 3000 Fälle seien abschließend bearbeitet worden, „indem die Betroffenen Nachweise nachgereicht haben, Zweifel ausgeräumt werden konnten oder die Personen nicht mehr in der Einrichtung tätig sind“.
Rund 1100 Fälle seien noch in Prüfung, „zum Teil deswegen, weil Unterlagen von den Betroffenen nachgefordert wurden beziehungsweise Stellungnahmefristen noch laufen“. In den kommenden Tagen und Wochen würden Ermessensentscheidungen in mehreren hundert Fällen zum Abschluss gebracht, und darauf basierend zahlreiche Entscheidungen getroffen, sagte er. Bei diesen Ermessensentscheidungen dürfte auch der Beschluss des Verwaltungsgerichts eine große Rolle spielen.