Schwerin/Hamburg. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin war erfolglos gegen Hamburgs CDU-Chef vorgegangen. Zahlen muss dafür der Staat.
Nach einen verlorenen Rechtsstreit mit dem Hamburger CDU-Landesvorsitzenden Christoph Ploß hat Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) 4223 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten aus der Landeskasse bezahlen lassen. Die von der Gegenseite beanspruchten Anwaltskosten in Höhe von 1573 Euro seien erst nach einer Mahnung beglichen worden, sagte ein Regierungssprecher am Freitag. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet. Inzwischen seien alle Rechnungen beglichen, ergänzte der Sprecher.
Anlass der juristischen Auseinandersetzung war eine Äußerung von Ploß in der ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ zu Schwesigs Haltung zur russischen Gaspipeline Nord Stream 2. Der CDU-Bundestagsabgeordnete hatte im Disput mit SPD-Bundeschef Lars Klingbeil geäußert: „Und dann haben Sie weitere Personen in der SPD-Spitze wie Manuela Schwesig, die klar sagt: Also diese Völkerrechtsverletzungen interessieren mich nicht, Hauptsache, die Pipeline kommt in Betrieb.“
Schwesig zahlt Kosten für Rechtsstreit aus Landeskasse – Ploß: „Skandal“
Schwesig wollte daraufhin beim Landgericht Hamburg eine Unterlassungsverfügung erwirken, die vom Gericht abgelehnt wurde. Vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise sei die Äußerung von Ploß „eine zulässige Wertung im politischen Meinungskampf“, hieß es in der Urteilsbegründung.
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Ploß wertete die Übernahme der Kosten durch die Staatskasse als „handfesten Skandal“. Er fordere Frau Schwesig auf, die „von ihr verursachten Kosten selbst zu tragen“. Der Regierungssprecher sagte, Schwesig sei „persönlich in ihrer Eigenschaft als Ministerpräsidentin angegriffen worden“. Deshalb sei „Frau Schwesig mit Unterstützung der Staatskanzlei gegen die Aussage von Herrn Ploß vorgegangen.“