Hamburg. Mit dem Urteil gegen den 21-Jährigen ging das Oberlandesgericht noch über die Forderung der Bundesanwaltschaft hinaus.
Der Mann war eine „tickende Zeitbombe“. Wäre er nicht gestoppt worden, hätte es eine Katastrophe gegeben. Mahmut C. (Name geändert) hätte einen Terroranschlag verübt mit „verheerenden Folgen und einer großen Anzahl von Toten und Verletzten“. Davon ist das Hanseatische Oberlandesgericht überzeugt, das den 21-Jährigen jetzt wegen Vorbereitung eines solchen Anschlags verurteilt hat. Der Senat verhängte acht Jahre Freiheitsstrafe gegen den Deutschmarokkaner — und damit ein Jahr mehr, als die Bundesanwaltschaft gefordert hatte.
Sie werde den Angeklagten nicht direkt ansprechen, machte die Vorsitzende Richterin gleich zu Beginn der Urteilsverkündung klar. Denn das „Ausmaß der Radikalisierung des Angeklagten und sein Feindbild“ seien so ausgeprägt, dass eine Basis dafür, ihn mit Worten zu erreichen, völlig fehle. Die Tat, die Mahmut C. zielstrebig vorbereitet habe, sei „ebenso verstörend wie erschreckend“, betonte die Vorsitzende.
Prozess in Hamburg: 21-Jähriger plante Terroranschlag zum 9/11-Jahrestag „generalstabsmäßig“
Verstörend, weil der religiös radikalisierte Hass „ein solches Ausmaß erreicht“ habe, dass Mahmut C. „trotz seines junges Alters als eine tickende Zeitbombe bezeichnet werden muss und immer noch ist“. Und die Tat sei „erschreckend“, weil sie hochprofessionell über mehrere Monate vorbereitet wurde. „Angetrieben wurde der Angeklagte von einem unbändigen Hass auf vermeintlich Ungläubige und Andersgläubige.“ Der 21-Jährige nahm die Urteilsverkündung äußerlich unbeeindruckt zur Kenntnis, mit dem Blick starr nach vorn gerichtet.
Mahmut C. hatte nach Überzeugung des Gerichts aufgrund seiner radikal-islamistischen und Al-Kaida nahen Einstellung seinen Anschlag am 20. Jahrestag der Attentate vom 11. September 2001 verüben wollen, die er bewundert habe. Für seine geplante Tat hatte er sich „konspirativ und generalstabsmäßig vorbereitet“, so die Richterin. So habe er sich das Material für den Bau eines hoch potenten Sprengsatzes beschafft und zudem versucht, über das Darknet eine Schusswaffe mit Munition und eine Handgranate zu erwerben.
Verdeckte Ermittler stoppen Täter 16 Tage vor geplantem Anschlag
Bei den Verhandlungen mit dem vermeintlichen Verkäufer der Waffen war er allerdings an einen Verdeckten Ermittler in den USA geraten, der wiederum die deutschen Behörden informierte. So konnte Mahmut C. am 26. August vergangenen Jahres festgenommen werden, als er versuchte, die bestellte Handgranate und eine Schusswaffe der Marke Makarow in Besitz zu nehmen. 16 Tage später hätte er den Anschlag verüben wollen. Dass die Umsetzung der Anschlagspläne unmittelbar bevorstand, sei auch dadurch belegt, dass Mahmut C. zuletzt im Internet über Fluchtrouten in die Türkei recherchiert hatte.
„Wir können von Glück sprechen, dass er kurz vor dem Zieleinlauf gestoppt wurde“, betonte die Richterin. Denn der Deutschmarokkaner habe geplant, bei seinem religiös motivierten Sprengstoffanschlag möglichst viele aus seiner Sicht Ungläubige zu töten und zu verletzen. Über lange Zeit hatte Mahmut C., wie seine Chats und Suchanfragen im Internet zeigten, zu Anschlägen recherchiert und sich das Attentat vom Boston-Marathon am 15. April 2013 zum Vorbild genommen.
Genau so einen Sprengsatz, wie er damals verwendet wurde, hatte er offenbar nachbauen wollen und sich dafür unter anderem Chemikalien für das Herstellen von 1,3 Kilogramm Schwarzpulver sowie Schrauben und Nägel als Splittermaterial beschafft. Mit dem Sprengsatz sowie der Handgranate und der Schusswaffe, die er nach Überzeugung des Gerichts ebenfalls einsetzen wollte, hätte der 21-Jährige „drei hochgefährliche Anschlagmittel“ zur Verfügung gehabt, sagte die Vorsitzende.
Gericht lehnt Anwendung von Jugendrecht ab
Dass er als PIN für sein Handy die 1192001 gewählt hatte und damit das Datum der Terroranschläge von New York und Washington, stelle den „letzten passenden Mosaikstein“ dar, mit welcher Intention und wann Mahmut C. den Anschlag habe ausführen wollen. Wäre das Attentat im Sinne des Angeklagten gelungen, hätte dies das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ganz massiv erschüttert.
Der Überlegung, ob für den Angeklagten, der zur Tatzeit 20 Jahre alt war, noch Jugendrecht angewendet werden könne, erteilte die Vorsitzende eine deutliche Absage. Es handele sich um die Tat eines Erwachsenen, der über mehrere Monate konsequente und zielgerichtete Anschlagsvorbereitung betrieben habe, mit einem hohen Maß an Planung.
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Den Nährboden für die Radikalisierung mit dem „Hinwenden zur gewaltverherrlichenden und menschenverachtenden Ideologie von Al Kaida“ habe bereits das familiäre Umfeld gebildet, in dem der junge Mann aufwuchs, erläuterte die Vorsitzende. Schon der Vater sei der dschihadistisch-salafistischen Ideologie gefolgt und habe Kontakte zum Umfeld der Terrorzelle vom 11. September gepflegt. Als Jugendlicher begann Mahmut C., sich mit Al Kaida zu beschäftigen und lud zahllose Dateien herunter, in denen Gewalttaten gegenüber vermeintlich Ungläubigen gebilligt und der Märtyrertod glorifiziert wurde. Auch beschäftigte er sich mit Reden von Osama bin Laden, die Anschläge verherrlichen.
In Chats schrieb er zudem, dass Leute, die den Propheten beleidigt haben, getötet werden müssten. In einer Nachricht zitierte er eine Passage, in der es hieß: „Wir werden euch Ungläubige töten auf eine Art und Weise, dass die Köpfe rollen werden.“ Schließlich entschied sich der gebürtige Hamburger nach Überzeugung des Gerichts, „den Weg des gewaltsamen Dschihad durch einen Anschlag zu beschreiten“. Dieses Ziel habe er „mit Eifer“ betrieben. „Dem Zufall sollte nichts überlassen bleiben.“