Hamburg. Das Kinderkrankenhaus hat Sorge, Mitarbeiter zu verlieren, denn dem Personal drohen hohe monatliche Kosten für das Parken.

Das Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK) fürchtet durch die neu eingeführte Regelung für das Anwohnerparken, Mitarbeiter zu verlieren und hat deshalb an die Verkehrsbehörde appelliert, gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. „Wir brauchen eine schnelle Lösung, um keine Beschäftigten zu verlieren“, sagt Christiane Dienhold, Geschäftsführerin AKK. „Uns läuft die Zeit davon! Denn bei der jetzigen Personalsituation auf dem Arbeitsmarkt können wir es uns nicht leisten, Mitarbeitende zu verlieren. Dies geht am Ende zulasten unserer kleinen Patienten. Das müssen wir unbedingt verhindern.“

Zum Hintergrund: Seit Ende März gilt in den Straßen rund um das Kinderkrankenhaus die Anwohnerparkregelung. Nun gibt es hier überall eine Parkscheinpflicht (drei Euro je Stunde) mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden. In angrenzenden Straßen, dem Friesenweg, der Bülowstraße und Teilen der Grünebergstraße sowie der Bleickenallee besteht die Möglichkeit, ein Tagesticket zu erhalten (maximal zehn Euro pro Tag). Bei einer Fünf-Tage-Woche, rechnet das Krankenhaus vor, würde das eine Belastung von 200 Euro pro Monat zusätzlich für die Mitarbeiter bedeuten. Eine Summe, die die Kollegen der Klinik nicht aufbringen können.

Anwohnerparken in Altona: Fast die Hälfte des Pflegepersonals betroffen

Die Geschäftsführerin ist in großer Sorge. „Insbesondere der Früh- und Spätdienst leidet unter der Parkplatznot“, sagt sie. Aber auch die anderen Beschäftigten stehen vor diesem Problem. 40 Prozent der Mitarbeiter des AKK würden mit dem Pkw anreisen, viele von außerhalb. „Daher kommt eine Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel aufgrund der massiv längeren Anfahrtswege nicht in Betracht. Hier stehen nicht selten 1,5 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln einer halben Stunde mit dem Pkw gegenüber.“ Dabei sei die lange Taktung der Busse in Kliniknähe besonders in den Randstunden noch nicht einmal berücksichtigt. „Eine sehr gute Anbindung sieht anders aus, auch wenn dies seitens der Verkehrsbehörde immer wieder behauptet wird.“

Das Krankenhaus hat deshalb bereits Widerspruch bei der Verkehrsbehörde eingelegt. „Die Bedarfe und Notwendigkeiten der klinischen Einrichtung wurden bei den entsprechenden Neuordnungen des LBV jedoch nicht berücksichtigt“, so Dienhold. „Hinzu kommt, dass das Altonaer Kinderkrankenhaus über den Beschluss der Erweiterungsmaßnahmen erst kurzfristig informiert wurde.“ Bis heute sei der Wiederspruch allerdings unbeantwortet geblieben berichtet sie. „Die Anliegen der Beschäftigten im AKK sind offensichtlich nicht von Interesse.“ Auch einen offenen Brief an Verkehrssenator Anjes Tjarks hätten die Mitarbeiter verfasst – bislang ebenfalls ergebnislos.

Parkplatznot: Alternativen zum Auto reichen nicht aus

Parallel dazu habe man in den vergangenen Wochen nach Lösungen für das Problem gesucht. Dazu gehört die Aufstockung des HVV-Arbeitgeberzuschusses auf 100 Prozent. „Vor und nach dem 9-Euro-Ticket.“ Und natürlich auch die Übernahme des 9-Euro-Tickets. Außerdem hat das AKK eine MOIA-Haltestelle auf dem Gelände eingerichtet und externe Parkplätze in der näheren Umgebung angemietet.

Auch das Fahrradleasing-Konzept wurde eingeführt. „Durch die Umstrukturierung unseres Mitarbeiterparkplatzes haben wir weitere neun Plätze schaffen können“, so Dienhold. Zudem gebe es Pläne, ein eigenes Parkhaus zu errichten. „Das ist allerdings noch ein langer Weg. So ein Parkhaus ist ja auch nicht über Nacht zu errichten.“ Das alles reiche allerdings nicht aus, so die Geschäftsführerin.

Dienhold: Berliner Konzept als Vorbild

Dabei, sagt Dienhold, sei die Lösung eigentlich recht einfach. Berlin mache es vor, wie man mit Berufsgruppen umgeht, die zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens notwendig seien. Dort hatte die SPD eine Lösung für die Schichtarbeiter bei Polizei und Feuerwehr sowie Kliniken gefordert. „Unserer Kenntnis nach hat die Berliner Verkehrssenatorin Bettina Jarrasch (Grüne) eine Gratisausnahme angeboten und damit die Anerkennung der besonderen Leistungen der Beschäftigten gezeigt“, so Dienhold.

Neben Feuerwehr und Polizei werden dort zukünftig auch alle Beschäftigten in Krankenhäusern, die rund um die Uhr im Schichtdienst arbeiten, von der teuren Parklösung auf entsprechenden Antrag befreit. Sie wünscht sich ein ähnliches Vorgehen auch für die Betroffenen in Hamburg. „Diese innovative Idee aus Berlin soll Berufsgruppen, die zu jeder Tages- und Nachtzeit ihren Dienst für die Allgemeinheit tun, nicht noch zusätzlich benachteiligen oder belasten. Leider hat unser Verkehrssenator bislang keine entsprechende Reaktion gezeigt. Ich hoffe sehr, dass er dieses Anliegen ernst nimmt und diesen guten Lösungsansatz aus Berlin für Beschäftigte in systemrelevanten Berufen in Hamburg übernimmt!“

Verkehrsbehörde verteidigt Anwohnerparken

Die Behörde ordnet die Situation des AKK anders ein „Wir haben hier schlicht und ergreifend das Bundesrecht umgesetzt, da rund um das AKK ein sehr hoher Parkdruck herrschte“, sagt Dennis Krämer, Sprecher der Verkehrsbehörde. In den Straßen um das Krankenhaus habe es nicht selten ein Parkchaos gegeben, Einfahrten und Kreuzungen seien von so genannten Fremdparkern zugeparkt worden. „Das hat nicht selten zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit geführt, außerdem sind Stadtreinigung oder Krankenwagen nicht mehr durchgekommen.“ Also habe man in Absprache mit dem Bezirksamt und der Polizei das Anwohnerparken eingeführt. „Und wir können schon jetzt sagen, dass sich die Situation merklich entspannt hat.“

Dennoch sei man weiterhin im engen Austausch mit dem AKK. „Wir sind daran interessiert, eine Lösung für die betroffenen Menschen zu finden.“ Es gebe eine Menge Möglichkeiten, um die Situation zu entschärfen. So würde sich die Stadt etwa an einen vom AKK einzurichtenden MOIA-Service temporär finanziell beteiligen. Eine Stadtradstation sei in der Nähe eingerichtet worden.

„Und wir sind dazu bereit, auch über weitere Ideen zu sprechen, die die Lage für das AKK verbessern“, so Krämer. Er sieht aber auch das AKK selbst in der Pflicht. „Die Geschäftsführung sollte beispielsweise überlegen, ob und wie sie durch ein innerbetriebliches Mobilitätskonzept im Sinne ihrer Mitarbeiter:innen und der Besucher:innen gegebenenfalls Parkplätze auf ihrem Gelände zur Verfügung stellen kann.“ Klar sei ja, dass die Besucherplätze gegen Abend leerer seien. „Vielleicht gibt es hier noch Möglichkeiten, gerade für den Schichtdienst.“

Anwohnerparken in Altona: Vorbild Berlin?

Die Idee, sich an Berlin zu orientieren, sieht Krämer allerdings skeptisch. „Nach unserem Kenntnisstand handelt es sich in Berlin um eine Regelung, die es Mitarbeiter:innen des öffentlichen Dienstes ermöglicht, in Bewohnerparkgebieten zu parken. Es handelt sich dabei nicht um eine reguläre Regelung nach der StVO d.h. um eine Gleichstellung von Arbeitnehmer:innen per Gesetz, sondern um eine Berliner Sonderregelung“, sagt er.

Das Anwohnerparken sei einfach Bundesrecht und verlange konsequent auch bundesweite Lösungen statt lokaler Sonderregeln, so Krämer. Außerdem sei in Berlin die Erleichterung nur für die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst angedacht. Dennoch setze man sich auf Bundesebene schon aktuell dafür ein, zumindest für in Bewohnerparkgebieten ansässige Handwerker:innen und deren betriebsnotwendige Fahrzeuge eine weitere Öffnung zu erreichen.

Anwohnerparken: CDU stellt Antrag

Unterdessen hat die CDU in der Bürgerschaft einen Antrag zum Thema Anwohnerparken gestellt. Darin fordert sie, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung angepasst werden. Arbeitnehmer von Betrieben, die in Bewohnerparkzonen liegen, und betroffene Unternehmen sollen einen Anspruch auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen erhalten. Außerdem solle vor Einführung einer Bewohnerparkzone eine Quartierstudie zu den Auswirkungen erstellt werden.

Zudem, so die CDU, sollten Besonderheiten in Rechnung gestellt werden, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Gewerbe, Polizei- und Feuerwehrdienststellen. Auch die lokale Wirtschaft müsse umfassend bei der Planung und Umsetzung der Bewohnerparkzone miteinbezogen werden. Zu guter Letzt sei es notwenig, dass bei Projekten der allgemeinen Verkehrsberuhigung, wie zum Beispiel „freiRaum Ottensen“, sichergestellt werde, dass genügend Parkraum zur Verfügung stünde.