Hamburg. Ein 37-Jähriger muss sich wegen der Anstiftung zu einem Verbrechen in Harburg verantworten, das fast acht Jahre zurückliegt.
Ein 37-Jähriger, der seine damals noch minderjährige Freundin dazu angestiftet haben soll, einen Mann "mit einem Messer niederzustechen und zu töten", wie die Staatsanwaltschaft Hamburg erklärt, muss sich ab kommender Woche vor der Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung und Anstiftung zum versuchten Totschlag. Die beiden Messerstiche, für die die Jugendliche bereits in einem anderen Verfahren verurteilt worden war, führten zu lebensgefährlichen, aber nicht tödlichen Verletzungen.
Passiert war die Tat bereit vor knapp acht Jahren, Ende August 2014 in der Eddelbüttelstraße in Harburg. Wegen eines Streits mit dem Opfer soll der Angeklagte beschlossen haben, sich zu rächen. Wenige Stunden nach der Auseinandersetzung sei er zusammen mit der damals 17-Jährigen zurück zu der Harburger Gaststätte gekommen und habe vor der Tür gewartet, während die Jugendliche drinnen dem ihr bis zu diesem Zeitpunkt völlig unbekannten Mann "mit einem Steakmesser zweimal wuchtig in den Oberkörper stach", so die Staatsanwaltschaft weiter.
Totschlag-Prozess: Akte kam nie in Hamburg an
Warum die Tat erst jetzt in Hamburg verhandelt wird, erklärt Liddy Oechtering, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg, auf Abendblatt-Anfrage so: Schon kurz nach der Tat sei das Verfahren gegen die 17-Jährige in deren Wohnort Lüneburg eröffnet worden, das Verfahren gegen den Anstifter habe abgetrennt und in Hamburg eröffnet werden sollen. Die entsprechende Akte sei aber in Hamburg nie angekommen. Erst drei Jahre später sei dies im Rahmen eines anderen Vorgangs aufgefallen.
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Daraufhin sei in Hamburg eine neue Akte eröffnet und ein neues Verfahren eingeleitet worden, das schließlich 2019 zur Ausstellung eines sogenannten Unterbringungsbefehls führte. Dieser ersetzt einen Haftbefehl, wenn davon ausgegangen wird, dass der Beschuldigte nicht schuldfähig ist und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.
Angeklagter war jahrelang verschwunden – seit Januar in Psychiatrie
Seitdem wurde nach dem heute 37-Jährigen gefahndet, auch international. Schließlich, so Oechtering weiter, sei der Mann am 12. Januar 2022 in Italien festgenommen worden – seitdem befindet er sich in psychiatrischer Unterbringung. Er soll über Lampedusa nach Italien eingereist sei – wo er sich zwischen 2019 und 2022 aufgehalten hat, ist nicht bekannt.
Aufgrund der wahrscheinlichen Schuldunfähigkeit des Angeklagten wird der Prozess vor dem Landgericht ab kommenden Mittwoch voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.