HamburgPP. Während Staatsanwaltschaft und Nebenklage lebenslange Haft für den Angeklagten fordern, sieht die Verteidigung keine Schuld bei ihm.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 20-Jährigen in Hamburg-Neuallermöhe hat die Verteidigung Freispruch gefordert. Für den Fall, dass die Strafkammer am Landgericht die Geschehnisse als fahrlässigen Totschlag bewerte, sollte der Angeklagte zu weniger als drei Jahre verurteilt werden, erklärten die beiden Anwälte am Mittwoch nach Angaben der Gerichtspressestelle.

Dem 24 Jahre alten Libyer wird vorgeworfen, die junge Frau im Fahrradkeller eines Mietshauses, in dem sie mit ihrer Familie lebte, erstickt zu haben. Das Opfer soll vorher Drogen von dem Angeklagten erhalten und eingenommen haben.

Prozess Hamburg: Frau in Keller erstickt – Staatsanwaltschaft fordert lebenslang

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten in der vergangenen Woche lebenslange Haft für den 24-Jährigen gefordert. Die Tat in der Nacht zum 20. Januar 2021 sei ein vollendeter Mord gewesen, erklärte die Staatsanwältin. Der Angeklagte habe sich zugleich der Vergewaltigung und eines sexuellen Übergriffs mit Todesfolge schuldig gemacht. Das Gericht hatte bei Eröffnung des Prozesses nicht hinreichend Beweise für einen Mord gesehen. Deshalb lautete die zugelassene Anklage zunächst auf Totschlag.

Der 24-Jährige hatte mehrere Monate nach Prozessbeginn über seine Verteidiger erklären lassen, dass er sich am Abend mit der Frau an einem S-Bahnhof getroffen habe und mit ihr auf einen Spielplatz gegangen sei. Nach einvernehmlichem Sex in einem Gebüsch hätten sie in der Winternacht noch bis 4.00 Uhr morgens auf einer Parkbank gesessen. Dann seien sie in den Keller des Mehrfamilienhauses gegangen, wo die Frau eingeschlafen sei. Erst nach 13.00 Uhr habe er bemerkt, dass sie nicht mehr atmete - und die Rettungskräfte alarmiert. Das Urteil soll am kommenden Montag verkündet werden.