Hamburg. Die Behörde hat den Schulen in Hamburg mitgeteilt, dass die Testpflicht trotz eines Richterspruchs weiter für alle Schüler gilt.
Auch geimpfte Schülerinnen und Schüler müssen sich in Hamburg vorerst weiterhin zweimal pro Woche in der Schule auf Corona testen. Das hat die Schulbehörde jetzt entschieden und den Schulen mitgeteilt. In dem Schreiben, das dem Abendblatt vorliegt, wird darauf hingewiesen, dass die bisherige Maskenpflicht vom 1. Mai an entfalle.
Auslöser war ein Urteil des Verwaltungsgerichts: Es hatte einer Schülerin und einem Schüler Recht gegeben, die gegen die Test- und Maskenpflicht geklagt und dabei auf ihre Impfung verwiesen hatten. Beide Auflagen seien unverhältnismäßig, zudem fehle eine eindeutige Rechtsgrundlage, hatte das Gericht moniert – gleichzeitig aber betont, dass diese Entscheidung nur für die beiden klagenden Schüler gelte.
Corona Hamburg: Behörde prüft Urteil zur Testpflicht für Schüler
Im Schreiben von Landesschulrat Thorsten Altenburg-Hack heißt es nun, dass die Schulbehörde dieses Urteil noch prüfe – dabei dürfte es um die Frage gehen, inwieweit man es freiwillig auf alle Schülerinnen und Schüler überträgt oder abwartet, ob es weitere Klagen gibt, die sich auf das Urteil des Verwaltungsgerichts beziehen. Kommende Woche wolle man „über eventuelle Auswirkungen des Urteils“ informieren.
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Die Maskenpflicht in Innenräumen, an der Hamburg vier Wochen länger festgehalten hatte als die allermeisten Bundesländer, lässt der Senat ohnehin zum 30. April auslaufen - daher ist das Urteil in dem Punkt ohne Auswirkungen. Altenburg-Hack weist darauf hin, dass es aber weiterhin Schüler und Lehrer geben wird, die eine Maske tragen möchten: „Dieses ist selbstverständlich zu akzeptieren.“ Er appelliert an alle Beteiligten, rücksichtsvoll und geduldig miteinander umzugehen.