Hamburg. Zwei Schüler hatten geklagt. Der nun ergangene Richterspruch stellt das Corona-Schutzkonzept für Schulen generell infrage.
Das ist ein schwerer Schlag für das Corona-Schutzkonzept des Senats für die Schulen: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag stattgegeben, mit dem sich zwei geimpfte Schüler gegen die Masken- und Testpflichten an Schulen gewandt hatten. Das Urteil gelte zwar zunächst nur für die zwei Antragsteller, eine Schülerin eines Gymnasiums und ein Schüler einer Grundschule, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Dennoch stellt sich die Frage, inwiefern der Senat an seinem Schutzkonzept festhalten kann.
Corona Hamburg: Gericht kippt Test- und Maskenpflicht für geimpfte Schüler
Bislang galt, dass Schülerinnen und Schüler sich zweimal pro Woche (früher sogar dreimal) in der Schule auf das Corona-Virus testen lassen müssen. Fiel ein Test positiv aus, mussten die betroffenen Kinder umgehend nach Hause gehen und einen PCR-Test durchführen lassen.
Die Maskenpflicht, die lange auf dem gesamten Schulgelände gegolten hatte, war mittlerweile abgeschwächt worden: Auf dem Schulhof und am eigenen Platz in der Klasse mussten die Kinder keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen – wenn sie sich innerhalb der Räume bewegten, dagegen schon noch. Da diese Regelung zusammen mit der generellen Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen ohnehin am Sonnabend ausläuft, hat das Urteil in diesem Punkt kaum noch eine praktische Auswirkung.
Anders sieht es bei der Testpflicht aus. Hier bemängelt das Gericht, dass es dafür keine explizite Rechtsgrundlage gebe, sondern nur eine Anordnung der Schulbehörde. Diese sei aber unverhältnismäßig. Die Schulbehörde habe nicht darlegen können, aus welchem Grund Schülerinnen und Schüler regelmäßig zu testen seien, alle anderen geimpften Personen in Schulen aber nicht. „Der Eingriff dürfte zudem gegen die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes verstoßen, wonach im Grundsatz Geimpfte und Genesene nicht mehr getestet werden müssten“, teilte das Gericht mit.
Corona Hamburg: Schulbehörde prüft, ob sie Beschwerde einlegt
In der Schulbehörde werde nun geprüft, wie mit dem Urteil umzugehen sei und ob man dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht erheben werde, teilte ein Sprecher auf Abendblatt-Anfrage mit. Er verwies darauf, dass die Maskenpflicht ohnehin am Freitag auslaufe und das Urteil zunächst nur für die beiden Antragsteller gelte. Derzeit gehe man davon aus, dass die Testpflicht für alle anderen Schüler noch bis zum 20. Mai bestehen bleibe: „Rechtzeitig vor Ende dieser Woche werden wir mitteilen, welche Regelungen ab der nächsten Woche gelten werden.“
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Nahezu zeitgleich hat die Stadt hingegen vor Gericht einen Erfolg verbucht: Die Anwendung der Hotspot-Regelung auf Hamburg war juristisch nicht zu beanstanden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat eine Beschwerde mehrerer Mitglieder des AfD-Landesvorstands gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg zurückgewiesen, wie es am Mittwoch mitteilte. Wie berichtet, hatte die Bürgerschaft Ende März eine Klausel des Bundesinfektionsschutzgesetzes genutzt und Hamburg zum Corona-Hotspot erklärt. Auf dieser Basis hatte der Senat zwei Maßnahmen – die Maskenpflicht in Innenräumen sowie das 2G-plus-Zugangsmodell für Clubs und Diskotheken – um vier Wochen verlängert. Am 30. April laufen auch diese Regeln aus.
Corona Hamburg: Hotspot-Regelung war rechtens
Aus Sicht der AfD-Politiker war die Corona-Lage in Hamburg vor einem Monat keineswegs so angespannt, dass man die Stadt zum Hotspot hätte ernennen dürfen – daher hatten sie geklagt. Nachdem das Verwaltungsgericht bereits diesen Eilantrag am 13. April zurückgewiesen hatte, bestätigte das OVG die Entscheidung nun in letzter Instanz.
Die „Annahme einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage in Hamburg“ sei nachvollziehbar gewesen, so das Gericht. Aufgrund eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen und der vielen infektionsbedingten Ausfälle beim Krankenhauspersonal habe eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten gedroht, bestätigte es die Einschätzung des Senats.
Der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Krzysztof Walczak kritisierte das Urteil: „Die Hamburger Verwaltungsgerichte setzen ihren äußerst restriktiven Corona-Kurs mit Berufung auf weite Einschätzungsspielräume der Exekutive fort. Eine solche Rechtsprechung stellt sich klar gegen den Geist unserer freiheitlichen Verfassung. Die Freiheit hat heute Schaden genommen.“