Hamburg. Die AfD ist mit ihrem Eilantrag gegen die Corona-Hotspot-Regelung gescheitert. So begründet das Gericht die Entscheidung.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am Mittwoch einen Eilantrag der AfD gegen die sogenannte Hotspot-Regelung mit erweiterten Maskenpflichten und Zugangsbeschränkungen zu Clubs und Diskotheken abgelehnt.
Die Hansestadt habe auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes – nach entsprechender Feststellung der Bürgerschaft – erweiterte Schutzmaßnahmen treffen dürfen, begründete das Verwaltungsgericht seine Entscheidung. Sie habe zu Recht eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage angenommen, weil aufgrund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten drohe.
Hamburg: AfD mit Eilantrag gegen Hotspot-Regel gescheitert
Geklagt hatten vier Vertreter der Hamburger AfD. Der Landesvorsitzende Dirk Nockemann sowie die Vorstandsmitglieder Alexander Wolf, Krzysztof Walczak und Joachim Körner hatten in dem Eilantrag dargelegt, dass sie sich in ihren Rechten eingeschränkt sehen. Zudem beklagten sie eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit.
Die Bürgerschaft hatte den entsprechenden Beschluss zur Hotspot-Regelung in Hamburg am 30. März gefasst. Auf dieser Grundlage hatte der Senat die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen und dem Einzelhandel sowie das 2G-plus-Zugangsmodell zu Tanzveranstaltungen um vier Wochen verlängert. Beim 2G-plus-Modell ist ein negativer Corona-Test Pflicht, sofern keine Auffrischungsimpfung oder eine Grundimmunisierung plus Genesung nachgewiesen werden kann.
Corona: Hamburgs Hotspot-Regel läuft Ende April aus
Unabhängig von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, sollte die Regelung allerdings kein weiteres Mal verlängert werden und zum 30. April auslaufen.
Gegen die Entscheidung können die vier AfD-Vorstandsmitglieder als Antragsteller Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben. Neben der AfD hatte auch der FDP-Landesvorsitzende Michael Kruse eine Klage angekündigt.