Hamburg. Parteivertreter der AfD Hamburg haben einen Eilantrag gegen die umstrittene Verlängerung der Corona-Maßnahmen eingereicht.

Vertreter der Hamburger AfD haben ihre Drohung wahr gemacht und gegen die Hamburger Hotspot-Regelung geklagt. In dem Eilantrag, der dem Abendblatt vorliegt, führen der Landesvorsitzende Dirk Nockemann sowie die Vorstandsmitglieder Alexander Wolf, Krzysztof Walczak und Joachim Körner aus, dass sie sich in ihren Rechten eingeschränkt sehen. Zudem beklagen sie eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit.

Seit dem Wochenende ist Hamburg ein Hotspot: Nachdem die Bürgerschaft die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ festgestellt hat, hat der Senat auf dieser Basis die Maskenpflicht in Innenräumen und das 2G-plus-Zugangsmodell für Clubs und Diskotheken bis zum 30. April verlängert.

Grundlage für die Beschlüsse war das neue Bundesinfektionsschutzgesetz, mit dem fast alle Corona-Schutzmaßnahmen gefallen sind, das den Ländern im Gegenzug aber grundsätzlich die Möglichkeit einräumt, so vorzugehen wie Hamburg (und Mecklenburg-Vorpommern). Die AfD, ebenso wie der FDP-Landesvorsitzende Michael Kruse, der ebenfalls eine Klage angekündigt hat, sehen aber die Voraussetzungen für die Ausrufung eines Hotspots nicht als erfüllt an.

Corona-Hotspot Hamburg: Warum die AfD klagt

„Sowohl die Hospitalisierungsinzidenz als auch die Belegung der Normal- und Intensivstationen zeigen, dass Hamburg im bundesweiten Vergleich kein Hotspot, sondern ein Coldspot ist“, teilte der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Walczak mit – wie Nockemann und Wolf gehört er zudem der Bürgerschaft an. Die Kläger empfänden es als ihre „Pflicht, das Handeln von Senat und Bürgerschaft einer gerichtlichen Kontrolle zu unterwerfen“, so Walczak. „Das ist im Rechtsstaat der richtige Weg, wenn man so wie wir der Überzeugung sind, dass ein Rechtsbruch stattfindet.“

Er hoffe zudem, dass nun „alle Argumente auf den Tisch“ komme, da der Senat sich gegen den Eilantrag „mit allem verteidigen muss, was er hat“, so Walczak. „Bei den häufig nichtssagenden Erklärungen des Senats im Verfassungsausschuss ist allein dieser Umstand ein Dienst an der Demokratie.“

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Hotspot Hamburg: AfD will in die Disco

Mit dem Eilantrag fordern die vier Politiker zunächst nur für sich persönlich, dass Verstöße gegen Maskenpflicht und 2G plus sanktionsfrei zu dulden seien – im Erfolgsfall könnten sich aber andere Bürger darauf berufen. Um ihre persönliche Betroffenheit herauszustellen – die ist Voraussetzung, um überhaupt klageberechtigt zu sein –, betonen die Kläger, dass sie alle beabsichtigen, bis Ende April Geschäfte sowie Veranstaltungen in geschlossenen Räumen zu besuchen und an „Tanzlustbarkeiten“ teilzunehmen – damit sind im Behördendeutsch Clubs und Diskotheken gemeint. Körner ist Jahrgang 1947, Nockemann wurde 1958 geboren und Wolf 1967. Walczak ist 27 Jahr alt.

Wie aus dem Antrag hervorgeht, ist einer der Antragsteller ungeimpft und hat damit keinen Zugang zu 2G-plus-Veranstaltungen. Zwei Kläger sind doppelt geimpft und könnten mit einem negativen Corona-Test auch in Discos oder Konzerte gehen, und einer müsste als dreifach Geimpfter dafür nur seinen Impfnachweis vorlegen.