Hamburg. René G. saß im Maßregelvollzug eine Strafe ab und durfte tagsüber “raus“. Einer normalen Arbeit ging er aber nicht nach.
Die heiße Ware war unter anderem unter Bananen versteckt. So gelangten mit der Zeit 535 Kilogramm Kokain in den Hamburger Hafen – und sollten von dort auf konspirativen Wegen zum Abnehmer gelangen. Es wurde zunächst ein äußerst lukrativer Deal für die Leute, die an dem illegalen Geschäft beteiligt waren – aber endete in einem Deal, der für die Täter vermutlich mit langjährigen Haftstrafen geahndet werden wird.
Encrochat: Kokain nach Hamburg geschmuggelt
Denn sie vertrauten auf die von Kriminellen gern genutzte Encrochat-Software. Der Haken bei der Sache: Das angeblich abhörsichere Encrochat war längst von Ermittlern gehackt worden, so dass die Polizei quasi live miterleben konnte, wie Verbrecher ihre Geschäfte abwickelten. Einer von denen, die schließlich festgenommen wurden, war René G. Seit Mittwoch nun muss sich der 36-Jährige vor dem Landgericht wegen bandenmäßigen Drogenhandels verantworten.
- Youtuber „Blackpqnther“ muss für drei Jahre in Haft
- 30-Jähriger dealt für Behandlung von Vater: Drei Jahre Haft
- Mann gesteht Handel mit großen Mengen Kokain und Ecstasy
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, am Schmuggel von 535 Kilogramm Kokain aus Südamerika nach Hamburg sowie an Deals mit rund 100 Kilogramm Amphetamin beteiligt gewesen zu sein. Durch den Verkauf der Betäubungsmittel erzielten René G. und seine Komplizen demnach insgesamt rund 1,6 Millionen Euro.
Encrochat: Drogendeals aus der Haft organisiert
Das Besondere an dem Fall: Der Angeklagte soll sich während der Taten offiziell hinter Gitter befunden haben, nämlich im sogenannten Maßregelvollzug. Weil der Mann, der eine Strafe wegen Drogendelikten absaß, angeblich einer geregelten Arbeit nachging, konnte er tagsüber „raus“. Doch tatsächlich habe er die Zeit für neue Deals genutzt, heißt es jetzt. Am ersten Verhandlungstag hat der 36-Jährige die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt.
Zuvor hat es Gespräche gegeben zur Frage, ob man sich auf eine ungefähre Strafhöhe einigen könne. Die Staatsanwaltschaft peilt eine Strafe von etwa neun Jahren an, die Verteidigung fünf bis sechs. Aus Sicht des Gerichts könnte es auf gut sieben Jahre hinauslaufen. Zu einer Verständigung kam es nicht.