Hamburg. Dem Ex-Bezirksamtsleiter droht eine empfindliche Bewährungsstrafe. Warum das Urteil nun später gefällt wird.
Im Prozess um die Vergabe von Freikarten für ein Rolling-Stones-Konzert 2017 in Hamburg wird die Urteilsverkündung erneut verschoben. Weil ein Verfahrensbeteiligter erkrankt ist, soll das Urteil nun am 8. April gefällt werden. Ursprünglich war die Verkündung für Mitte März geplant, dann zunächst auf den 29. März vertagt worden, bevor jetzt der April-Termin festgelegt wurde.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Röslers Stellvertreter solle eine Geldstrafe von 13.200 Euro zahlen, so die Anklägerin. Die Beweisaufnahme habe das Geschehen in vielen Punkten bestätigt, in manchen aber auch nicht. Die Vorwürfe unter anderem der Untreue und Bestechlichkeit hätten sich nicht erwiesen.
Rolling-Stones-Affäre: Rösler bekam 400 Tickets
Zu Prozessbeginn wurde dem früheren Bezirksamtschef noch vorgeworfen, den Veranstaltern des Rolling-Stones-Konzerts 2017 den Stadtpark zu einem Billigpreis überlassen habe, um im Gegenzug Freikarten für das Konzert zu bekommen. Dieser Vorwurf ist vom Tisch.
- Prozess um Freikarten: Freispruch für Rösler gefordert
- Ticket-Affäre: Anklage fordert elf Monate für Harald Rösler
- Entscheidung in Rolling-Stones-Ticketaffäre steht kurz bevor
Rösler hatte vom Veranstalter 300 Kauf- und 100 Freikarten bekommen. Davon soll er Karten an 40 Mitarbeiter weitergegeben haben, zum Dank für deren Arbeit. Zudem hätten „Freunde des Hauses" Tickets aus dem Kaufkarten-Kontingent erwerben dürfen.