Hamburg. Wegen Vorteilsannahme und -gewährung: Der ehemalige Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord, Harald Rösler, wartet noch auf das Urteil.
Im Prozess um die Vergabe von Freikarten für ein Rolling-Stones-Konzert 2017 in Hamburg wird das Urteil später als erwartet verkündet. Wegen einer Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten wurde jetzt ein Termin für den 29. März festgelegt. Ursprünglich sollte das Urteil an diesem Freitag fallen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Die Beweisaufnahme habe das Geschehen in vielen Punkten bestätigt, in manchen aber nicht. Der ehemalige Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord, Harald Rösler (SPD), sei noch wegen Vorteilsannahme und -gewährung zu verurteilen.
Neuer Termin für Prozess um Karten für Stones-Konzert
Rösler hatte vom Veranstalter 300 Kauf- und 100 Freikarten bekommen. Davon soll er Karten an 40 Mitarbeiter weitergegeben haben, zudem hätten „Freunde des Hauses“ Tickets aus dem Kaufkarten-Kontingent erwerben dürfen. Röslers Stellvertreter solle eine Geldstrafe von 13.200 Euro zahlen, so die Anklägerin. Die Verteidigung hatte jeweils Freispruch beantragt.