Hamburg. Der 40-Jährige strangulierte seine Ehefrau mit Kabelbindern. Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als versuchten Mord.

Ein Mann, der versucht haben soll, seine Ehefrau durch Strangulieren zu töten, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für zehn Jahre in Haft. Die Verteidigung indes plädierte am Mittwoch auf eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren für Thomas P. Ein Urteil soll am Donnerstag kommender Woche verkündet werden.

Dem 41-Jährigen wird vorgeworfen, seine von ihm getrennt lebende Frau am 30. Mai vergangenen Jahres attackiert zu haben, während sie ihm den Rücken zukehrte und arg- und wehrlos war. Er soll, nachdem er sie mit einem Kabelbinder strangulierte, erst von ihr abgelassen haben, als er glaubte, sie sei tot. Die Tat wird von der Staatsanwaltschaft als versuchter Mord gewertet. Der Angeklagte hatte den Vorfall eher als „Gerangel“ bezeichnet.

Ehefrau gewürgt – Hamburger war schon vorher gewalttätig

Die 38 Jahre alte Ehefrau hatte als Zeugin unter Tränen geschildert, wie ihr Mann sie unvermittelt angegriffen habe. „Er würgte mich von hinten.“ Dann müsse sie ohnmächtig geworden sein. Als sich Notärzte um die 38-Jährige kümmerten, war sie immer noch bewusstlos. Weil ihr so lange die Luft abgeschnürt war, habe eine Mangelversorgung des Gehirns gedroht, heißt es in der Anklage. Das Opfer sei in akuter Lebensgefahr gewesen. Bis heute leide sie unter Albträumen, erzählte die Zeugin. „Da ist immer dieses Würgen.“

Schon vor der beinahe tödlichen Attacke habe ihr Mann sie lange Zeit aus Eifersucht tyrannisiert, schilderte die 38-Jährige weiter. An manchen Tagen habe er 40- bis 60-mal bei ihrer Arbeit angerufen, um sie zu kontrollieren. Wenn sie mal bei einem seiner zahllosen Anrufe nicht reagierte, habe er gedroht, ihren Chef zu kontaktieren. Auch habe er, wenn sie schlief und kaum bekleidet war, Fotos von ihr gemacht und gedroht, diese an ihre Schwiegereltern und ihren Chef zu schicken. Thomas P. habe gesagt: „Du bist meins. Du gehörst mir.“ Und: „Wenn ich dich nicht haben kann, soll dich keiner haben.“