Hamburg. Frontmann von 187 Strassenbande bekommt die Folgen der Pandemie auf dem Konto zu spüren. Dies könnte auch beim Urteil eine Rolle spielen.

  • Der Frontmann der Hip-Hop-Band 187 Strassenbande steht unter anderem wegen Körperverletzung und Drogendelikten vor Gericht.
  • Sollte eine Geldstrafe verhängt werden, orientiert sich die Höhe eines Tagessatzes am Einkommen des Angeklagten.
  • Wie viel Gzuz an Geld zur Verfügung hat, könnte am Ende des Verfahrens vor dem Landgericht beim Urteil eine Rolle spielen.

Auch ein Musiker wie Gzuz bleibt von den Folgen von Corona nicht verschont. Der Frontmann der Hip-Hop-Band 187 Strassenbande, der gerade mit seinem neuen Album „Große Freiheit“ weit oben in den Charts steht und jahrelang als Gangsta-Rapper ganz auf der Erfolgsspur fuhr, muss in Zeiten von Pandemie und damit einhergehenden Einschränkungen sein Programm zurückfahren – und bekommt das auf dem Konto zu spüren.

Nach mehreren fetten Jahren mit höheren Einkommen gehe er nun für das vergangene Jahr von einem Jahreseinkommen von etwa 200.000 Euro aus, teilte der 31-Jährige jetzt im Prozess vor dem Landgericht mit. Und davon seien noch Steuern und weitere Ausgaben abzuziehen. Wie viel beziehungsweise wie viel weniger als früher Gzuz an Geld zur Verfügung hat, könnte am Ende des Verfahrens vor dem Landgericht beim Urteil eine Rolle spielen.

Denn sollte eine Geldstrafe verhängt werden, orientiert sich die Höhe eines Tagessatzes am Einkommen eines Angeklagten. In erster Instanz vor dem Amtsgericht hatte der Gangsta-Rapper neben einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auch eine Geldstrafe von 300 Tagesätzen zu 1700 Euro erhalten. Weil Gzuz gegen dieses Urteil Berufung einlegte, wird jetzt in zweiter Instanz über den Fall verhandelt.

Prozess gegen Gzuz: Geldstrafe orientiert sich an Höhe des Einkommens

Dem Hamburger Musiker werden in dem Prozess unter anderem Verstoß gegen das Waffengesetz, Körperverletzung und Drogendelikte vorgeworfen. Unter anderem soll er in der Silvesternacht 2018/2019 aus einer Schreckschusspistole mehrere Schüsse mit pyrotechnischer Munition abgefeuert und davon Videoaufnahmen im Internet hochgeladen haben. Zudem ist der mehrfach vorbestrafte 187-Strassenbande-Frontmann angeklagt, auf der Reeperbahn einer Frau in das Gesicht geschlagen zu haben. Darüber hinaus wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, er habe rund 15 Gramm Marihuana in seiner Wohnung aufbewahrt.

Diese Drogen seien allerdings im Wesentlichen nicht seine gewesen, hatte der Angeklagte angegeben. Sie gehörten vielmehr einem Kumpel, dem er für längere Zeit seine Wohnung zur Verfügung gestellt habe. Auch dieser Bekannte, Personal Trainer und beruflich und privat eng verbandelt mit 187 Strassenbande, bekundete, das Marihuana sei seins gewesen. Quasi als Beweis, dass er sich viel in Gzuz’ Wohnung aufhielt, verwies er auf etliche Paare Nike-Schuhe, die in der Wohnung gelegen hatten. Diese gehörten ebenfalls ihm, so der Zeuge. Manche dieser Schuhe seien streng limitierte Exemplare, von denen es teilweise in Deutschland nur fünf Paare gebe. Diese seien ihm von Nike zur Verfügung gestellt worden.

Gzuz vor Gericht: Zeugin sagt zu Nike-Schuhen aus

Und so hörte das Gericht an diesem 7. Verhandlungstag eine Zeugin, die seinerzeit für den Sportartikelhersteller gearbeitet und viel mit Marketing und der Zusammenarbeit mit Künstlern für Werbezwecke zu tun hatte. Manche berühmte Persönlichkeiten dürften sich Waren aussuchen, um diese dann zu tragen, sagte die 42-Jährige. Auch der Bekannte von Gzuz sei von ihnen gelegentlich ausgestattet worden, teilweise mit den „neuesten technischen Erfindungen im Bereich Schuhe“. Sie erinnere sich, dass auch einmal ein Paket mit mehreren Paaren Nike-Schuhen an die Band 187 Strassenbande geschickt worden sei.

Es sei „möglich“, dass einzelne Paare weitergegeben worden sein. Mit der Hip-Hop-Band habe man etwa seit 2017 zusammengearbeitet und bis 2020, „weil dann Corona kam“. Denkbar sei auch, die Kooperation mit einem Werbepartner ruhen zu lassen, wenn dieser vermehrt negativ in den Schlagzeilen auftauche. Darauf die Richterin: „Da arbeiten wir ja quasi parallel.“ Der Prozess wird fortgesetzt.