Neustadt. Überraschende Wende im Prozess gegen den Hamburger Rapper. Wegen einer bestimmten Regel könnte es ihn noch härter treffen.

Eben hatte der Frontmann von 187 Strassenbande noch entspannt auf der Couch gelegen, als es für Gzuz eher ungemütlich wurde. Die Polizei rückte an, um das Zuhause des Gangsta-Rappers nach Waffen und Drogen zu durchsuchen. Videos der Hip-Hop-Band hatten den Verdacht erweckt, dass Gzuz alias Kristoffer Klauß solche illegalen Dinge horten könnte.

Dem wollte die Polizei nachgehen. Und deshalb bekam der 33-Jährige bei diesem Einsatz vom 23. Dezember 2019 Handfesseln angelegt. Vielleicht wäre dies aber gar nicht nötig gewesen. Denn Gzuz, bekannt für sein Bad-Boy-Image, verhielt sich damals ausgesprochen kooperativ. „Mit euch habe ich schon gerechnet, aber nicht so schnell“, sagte der Musiker – und wies die Einsatzkräfte selbst auf eine Schreckschusswaffe hin, die auf dem Schrank lag.

Gzuz fiel auch beim FC St. Pauli auf

So schilderte es ein Polizeibeamter am dritten Verhandlungstag im Prozess gegen den 187-Strassenbande-Frontmann, der sich unter anderem wegen Drogendelikten und Körperverletzung verantworten muss. Das Amtsgericht hatte gegen den vielfach vorbestraften Hamburger am 29. September 2020 eine 18-monatige Freiheitsstrafe verhängt und darüber hinaus eine Geldstrafe von 510.000 Euro. Weil Gzuz gegen dieses Urteil in Berufung ging, verhandelt jetzt das Landgericht über den Fall.

Unterdessen könnten sich für Gzuz, obwohl sein neues Album „Große Freiheit“ bestens läuft, Unannehmlichkeiten auftun. Nachdem er sich am ersten Prozesstag bemüht hatte, einen angepassten Eindruck zu machen, fiel er wenige Tage später in übelster Rüpelmanier auf: Beim Pokalsieg des FC St. Pauli gegen Borussia Dortmund flog er lange vor dem Schlusspfiff aus dem Stadion, weil er sich im betrunkenen Zustand geweigert hatte, im Stadion eine Corona-Maske zu tragen.

Gzuz: Frühere Geldstrafe steht noch aus

Und auch jetzt im Prozess könnte ihm Ungemach drohen. Eigentlich hätte, weil nicht auch die Staatsanwaltschaft, sondern allein der Angeklagte gegen das Amtsgerichts-Urteil Berufung eingelegt hatte, das sogenannte Verschlechterungsverbot gelten sollen. Sprich: Es darf in so einer Konstellation üblicherweise in der zweiten Instanz keine härtere Strafe als beim Amtsgericht herauskommen.

Nun aber teilte die Vorsitzende Richterin mit, dass Kristoffer Klauß wider Erwarten eine frühere Geldstrafe aus dem Jahr 2019 über 16.000 Euro wegen Beleidigung nicht gezahlt hatte. Wegen bestimmter juristischer Regeln gilt nun für Gzuz bei neuen Strafen ein Verschlechterungsverbot nicht mehr. Es könnte nun also doch eine längere Haftstrafe geben — oder auch eine höhere Geldstrafe.