Hamburg. Frontmann von 187 Strassenbande soll Frau ins Gesicht geschlagen haben. Nun scheint für die Hamburgerin die Sache aber bereinigt.
Seinen letzten Auftritt hatte Gzuz noch „oben ohne“. Ohne vorschriftsmäßige Corona-Maske war der Frontmann der Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande am 3. Prozesstag ins Gerichtsgebäude und in den Verhandlungssaal marschiert. Hintergrund: Ein Befestigungsband seines Mund-Nasen-Schutzes war gerissen. Doch im Saal hatte jemand eine FFP-2-Maske für den Gangsta-Rapper herbeigezaubert. Und die Verhandlung konnte ohne weitere Zwischenfälle beginnen.
Am Donnerstag nun, dem 4. Verhandlungstag gegen den 31-Jährigen im Prozess vor dem Landgericht, in dem es unter anderem um Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz geht, war Gzuz von Beginn an Corona-konform maskiert. Und so war nicht viel zu erkennen von der Miene des 31-jährigen Musikers, während er den Aussagen einer Zeugin lauschte. Doch seine Körperhaltung soll wohl signalisieren: Ich bin entspannt.
Prozess gegen Gzuz: Muss der Rapper in Haft?
In dem Prozess kommt es für Gzuz vor allem darauf an, ob er wirklich in Haft muss — oder ob er in Freiheit bleibt. Das Amtsgericht hatte im September 2020 eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten gegen den mehrfach vorbestraften Rapper verhängt — ohne Bewährung. Darüber hinaus wurde eine Geldstrafe von 510.000 Euro ausgesprochen. Das Gericht sah den Hamburger unter anderem als überführt an, eine Körperverletzung begangen, Drogen besessen sowie trotz eines Waffenverbots Silvester 2018/2019 aus einer Schreckschusspistole mehrere Schüsse mit pyrotechnischer Munition abgefeuert und davon Videos im Internet hochgeladen zu haben. Gegen das Urteil ging der Hamburger in Berufung, über die jetzt vor dem Landgericht verhandelt wird.
Unter anderem wird eine Rolle spielen, wie die Kammer am Ende einen Vorfall vom März 2020 bewerten wird. Gzuz, mit bürgerlichem Namen Kristoffer Klauß, wird vorgeworfen, eine damals 19-Jährige auf der Reeperbahn ins Gesicht geschlagen zu haben.
Gzuz schlug Frau ins Gesicht: "Ich bekam Atemnot"
Sie sei damals mit einer Freundin sowie zwei weiteren Personen auf dem Kiez unterwegs gewesen, als die Gruppe den 187-Strassenbande-Frontmann erkannte und ein Selfie mit ihm gemacht habe, erzählt die Schülerin jetzt als Zeugin. Anschließend habe sie noch ein Foto von sich allein mit Gzuz haben wollen. „Er wollte mein Handy wegklatschen. Dabei hat er mir ins Gesicht geklatscht“, schildert die heute 21-Jährige und deutet mit einer ausladenden Handbewegung an, wie der Schlag sie getroffen habe.
„Ich bekam Atemnot und stand unter Schock.“ Ihre Nase habe heftig geblutet. Der Musiker habe ihr ein Taschentuch gereicht, sich entschuldigt und ihr „einen Zehner“ quasi als Kompensation angeboten. „Das wollte ich aber nicht.“ Wegen der verletzten Nase sei sie zur Behandlung im Krankenhaus und später wegen des Vorfalls bei der Polizei gewesen, sagt die Zeugin.
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Mittlerweile scheint für die Hamburgerin die Sache aber bereinigt. Schon vor dem Amtsgericht hatte sie gesagt, sie habe kein Interesse mehr an einem Strafantrag. Eine entscheidende Rolle mag dabei ein Zusammentreffen zwischen der Zeugin, Gzuz und dessen Verteidiger in einem Kiosk in der Nähe des Gerichtsgebäudes gespielt haben. Damals hatte der Anwalt ein Gespräch zwischen Gzuz und der jungen Frau vermittelt, und der Rapper hatte sich bei ihr für den Schlag entschuldigt. Er habe lediglich ihr Handy treffen wollen, weil er angenommen habe, sie filme ihn, hatte der 31-Jährige ihr erklärt. Darüber hinaus hatte er ihr ein Schmerzensgeld angeboten — diesmal waren es deutlich mehr als die zehn Euro von der Reeperbahn. „Ich sollte eine Summe nennen“, schildert die Zeugin. „Ich sagte 500 Euro, und die habe ich bekommen.“
Der Prozess wird fortgesetzt.