Hamburg. Verwaltungsgericht gibt Eilantrag gegen den drastisch verkürzten Genesenenstatus statt. So begründet die Kammer ihre Entscheidung.

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag gegen den von sechs auf drei Monate verkürzten Genesenenstatus stattgegeben. Die von der Bundesregierung im Januar geänderte Verordnung, die die Dauer des Status als von einer Infektion mit dem Coronavirus genesen direkt von den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts abhängig macht, verstoße gegen mehrere rechtliche Prinzipien, darunter das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip.

Unter anderem bemängelte die Kammer, dass "eine Verweisung auf eine Internetseite die Folge habe, dass sie sich nahezu sekündlich ändern könne und nicht gewährleistet sei, dass die jeweils zu einem bestimmten Zeitpunkt geltende Rechtslage mit Gewissheit nachzuvollziehen sei", so das Gericht in einer Mitteilung vom Montag. Nach Auffassung des Gerichts sei durch die Verordnung durch diese Form der Regelung "voraussichtlich verfassungswidrig und somit unwirksam".

Corona Hamburg: Gericht entscheidet über Genesenenstatus

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und hat auch keine allgemeine Gültigkeit, sondern gilt nur für den Antragssteller. (AZ.: 14 E 414/22). Eine Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht sei möglich. Einen ähnlichen Beschluss hatte Anfang Februar bereits das Verwaltungsgericht in Osnabrück gefasst.

Der Genesenen-Nachweis ist in Hamburg der einzige Ersatz zum Impfnachweis als Voraussetzung für den Zugang zu bestimmten Betrieben, Einrichtungen und Veranstaltungen – und galt ursprünglich sechs Monate. Die Begründung für die Verkürzung ist laut RKI, dass Ungeimpfte bei Omikron nach einer Infektion weniger und kürzer Schutz vor einer erneuten Infektion haben.

Der Antragsteller hatte sich im Oktober 2021 mit dem Coronavirus infiziert und das Verwaltungsgericht habe vorläufig festgestellt, dass die Verkürzung der Dauer des Genesenen-Status für ihn nicht gelte. Nach der Änderung der Verordnung am 14. Januar hatte das Robert-Koch-Institut am 15. Januar den Genesenenstatus von sechs auf drei Monate ab der Infektion verkürzt – dieser überraschende Schritt war vielfach kritisiert worden.