Hamburg. Eine neue Verordnung in Hamburg zwingt Kliniken, Besucher zuzulassen. Welche massiven Einschränkungen und Auflagen dennoch gelten.

Wer länger im Krankenhaus liegen muss, wartet oft sehnsüchtig auf Besuch. Doch die Kliniken handhaben die Regelungen recht unterschiedlich. „Die Eindämmungsverordnung definiert einen Rahmen, die Häuser müssen und sollen aber die konkrete Umsetzung selbst ausgestalten“, sagt Martin Helfrich, Sprecher der Gesundheitsbehörde. Die Krankenhäuser hätten den nötigen Spielraum, um in eigener Verantwortung die bestmöglichen Entscheidungen im Sinne der Patientinnen und Patienten zu treffen. „Die Krankenhäuser müssen also den sicheren Betrieb gewährleisten, dürfen aber Besuche auch nicht dauerhaft, vollständig bzw. allgemein verbieten“, so Helfrich. Es gebe aber Fälle, in denen das begrenzt möglich und erforderlich ist; so könnten weitere Einschränkungen für Besuche stationsbezogen insbesondere zum Schutze besonders gefährdeter Patientengruppen angeordnet werden.

Grundsätzlich gilt, dass man die geltenden Hygieneregeln einhalten muss und mit Erkältungssymptomen oder nach Kontakt mit Covid-Erkrankten keine Besuche machen darf. Für Personen ab 14 Jahren gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, bei jüngeren reicht eine medizinische Maske. Besondere Einschränkungen gelten insbesondere nicht für Besuche von Seelsorgern sowie zur Begleitung Sterbender“, sagt Helfrich.

So handhaben es die Hamburger Kliniken im Einzelnen:

Sebastian Finger, Sprecher des Marienkrankenhauses, sagt: „Ein Krankenhausaufenthalt kann mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden sein. Da hilft es aus unserer Sicht sehr, wenn Patienten Kontakt zu Menschen aus ihrem vertrauten Umfeld haben. Genau deshalb ermöglichen wir mit viel Augenmaß und nach vorheriger Abstimmung mit der Station Besuche durch eine Person für eine Stunde pro Tag.“ Voraussetzung sei jeweils ein tagesaktueller negativer Corona-Test. In der Geburtshilfe gelte: Väter (beziehungsweise eine Begleitperson) können die werdende Mutter während der gesamten Geburt begleiten. Auf der Wochenbettstation seien Besuche zwischen 9 und 18 Uhr möglich – auch für mehr als eine Stunde. „Voraussetzung ist hier ebenfalls, dass der Vater beziehungsweise die Begleitperson einen tagesaktuellen Test vorlegt und symptomfrei ist“, so Finger.

„Wir haben im Agaplesion Bethesda Krankenhaus Bergedorf entsprechend der geänderten Hamburger Corona-Verordnung unseren seit 24. November bestehenden Besuchsstopp am 8. Februar aufgehoben“, sagt Matthias Gerwien, Sprecher des Agaplesion Diakonieklinikums. „Im Agaplesion Diakonieklinikum war dies nicht notwendig, da den gesamten Winter über Besuche zugelassen waren. Wir freuen uns, dass der Kontakt nun wieder einfacher möglich ist, bitten aber dennoch, sehr verantwortungsbewusst zu bleiben: Alle müssen durch penible Einhaltung von Hygieneregeln mithelfen, dass keine Infektionen in die Krankenhäuser getragen werden. Dazu gehört auch, Besuche aufs Minimum zu begrenzen und die gesetzten Regelungen einzuhalten.“ Besucher und Besucherinnen benötigen unabhängig vom Impfstatus einen aktuellen negativen Antigen-Schnelltest (höchstens 24 Stunden alt). Eine Person pro Tag kann ihren Angehörigen/Freund in der Zeit von 13 bis 17 Uhr für eine Stunde besuchen. Es gilt FFP2-Maskenpflicht. Im Agaplesion Bethesda Krankenhaus gelten die gleichen Regeln, dort ist von 14 bis 17 Uhr Besuchszeit.

Im UKE sind Besuche nur eingeschränkt möglich

Im Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) sind nach Angaben von Sprecherin Saskia Lemm Besuche derzeit nur eingeschränkt möglich. „Es gilt die 1:1:1-Regel, in der Regel dürfen Patienten und Patientinnen pro Tag für eine Stunde einen Besuch empfangen. Ausnahmen gelten im Kinder-UKE sowie bei Schwerkranken, die sich in einem sehr kritischen Zustand befinden.“ Auch Schwangere, die zur Entbindung ins UKE kommen, dürfen ihren Partner mitbringen. „Die Mitarbeitenden der einzelnen Stationen schätzen je nach der momentanen Situation Zeitpunkt und Dauer des Besuches sorgfältig ab“, so Lemm. Außerdem müssten alle Besucher:innen und externe Dienstleister beim Betreten des UKE einen negativen Testnachweis vorzeigen – unabhängig davon, ob geimpft oder genesen. Als Nachweis gilt ein PCR- oder Antigen-Schnelltest eines öffentlichen Testzentrums.

Im Altonaer Kinderkrankenhaus dürfen die Kinder in den Ambulanzen und auf den Stationen nur von einem Elternteil begleitet werden. „Ausnahmen sind Aufklärungsgespräche durch Fachabteilungen und Anästhesie in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Operation sowie dringend erforderliche Dolmetscher:innen“, sagt Kliniksprecherin Christina Bauer. Die Gebäude dürfen nur mit einer FFP2-Maske betreten werden, das gilt bereits für Kinder ab einem Alter von fünf Jahren. „Der Zutritt zu den Ambulanzen/Tageskliniken ist nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete (3G-Regel) gestattet, alle weiteren erhalten unabhängig vom 2G-Status nur mit einem Testnachweis Zutritt zu den entsprechenden Bereichen.“ Ausgenommen seien Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler und Schülerinnen. Weiterhin ist der Zutritt für Besuchende mit Covid-Symptomen oder mit Kontakt zu Covid-Erkrankten nicht gestattet. Entsprechende Informationen werden über einen Kontakt- und Symptomfragebogen oder per Besucherformular abgefragt.

Diese Regeln gelten im AK Barmbek

Asklepios-Sprecher Mathias Eberenz sagt, die genauen Rahmenbedingungen regle jede Asklepios-Klinik selbst. Im Internet finde man die entsprechenden Bedingungen. So gilt für das AK Barmbek beispielsweise folgendes: Besucher müssen eine vollständige Corona-Impfung vorweisen (mindestens zweimal geimpft oder genesen – ab Tag 29 nach positivem PCR-Test) und mindestens einmalig geimpft sind. Zusätzlich ist ein aktueller negativer Antigen-Test einer offiziellen Teststelle (nicht älter als 24 Stunden) zwingend erforderlich. Eine Booster-Impfung gilt nicht als Ersatz für einen Negativ-Test. Die Testpflicht gilt auch für Kinder jedes Alters. Pro Tag ist ein Besucher für eine Stunde erlaubt. Besucher müssen zudem vorab online den Besuchstermin buchen. FFP2-Masken sind erforderlich.

Im AK St. Georg gilt seit dem 7. Januar ein Besuchsverbot mit Ausnahmen. Für Ausnahmegenehmigungen (Härtefälle und Angehörige von Palliativpatienten) müssen sich die Angehörigen an den behandelnden Stationsarzt wenden. Die Klinik hat ein Angehörigen-Telefon eingerichtet (Tel. 040/18 18 85-4228).

Eine Stunde Besuchszeit im Albertinen Krankenhaus

Laut Fabian Peterson, Sprecher der Immanuel Albertinen Diakonie ist im Albertinen Krankenhaus eine Stunde Besuch pro Tag und Patientin/Patient zwischen 14 und 19 Uhr erlaubt, in der Geriatrischen Klinik im Albertinenhaus von 14 bis 18 Uhr, im Evangelischen Amalie Sieveking Krankenhaus von 15 bis 17 Uhr. Zutrittsvoraussetzung ist – egal, ob geimpft, genesen oder ungeimpft – die Vorlage eines negativen Corona-Antigen-Tests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden.

Im Israelitischen Krankenhaus ist Besuch erlaubt, allerdings bitten die Verantwortlichen darum, bei Patienten, die nur kurz stationär aufgenommen wurden, davon abzusehen. Besucher brauchen einen aktuellen negativen Antigen-Schnelltest – auch Genesene, Geimpfte und Geboosterte. Die Besuchszeit ist täglich von 16 bis 18 Uhr, maximal eine Person eine Stunde pro Tag. In Ausnahmefällen gibt es Sonderregelungen nach Absprache mit dem Stationsarzt.