Hamburg. Grundstückseigentümer in Hamburg sollen den Wohnraum nun unkompliziert erweitern können. Bisher gibt es viele Hürden.

Die Hamburger FDP will flexible Erweiterungen des Wohnraums durch Tiny Houses ermöglichen. Grundstückseigentümer sollen die Option bekommen, die kleinen Häuser mit einer Wohnfläche zwischen zehn und maximal 50 Quadratmetern ohne vorheriges Genehmigungsverfahren auf ihrem Grundstück zu errichten.

„Gerade in großstädtischen Ballungsgebieten wird kreativ und mit Nachdruck nach bezahlbarem und flexiblem Wohnraum gesucht“, sagte die stellvertretende Landesvorsitzende der FDP, Katarina Blume, dem Abendblatt. „Hinzu kommt die Entstehung neuer Arbeitswelten und der Wunsch vieler Arbeitnehmer nach Homeoffice. Dies ist jedoch gerade für Familien herausfordernd, nicht selten schreit, bellt und klingelt es im Hintergrund.“

Tiny House in Hamburg als Erweiterung des Wohnraums

Generationenübergreifendes Wohnen, die Unterbringung von Pflege- und Kinderbetreuungskräften oder die temporäre Unterbringung der Eltern oder erwachsener Kinder seien weitere Szenarien, bei denen Tiny Houses „als transportable, zum dauerhaften Wohnen geeignete kleine Gebäude ins Spiel kommen“, so Blume. Für das Aufstellen eines Tiny House muss jedoch ein Bauantrag gestellt werden.

„Für die Antragsteller bedeutet das ein im Verhältnis zum Begehren unnötig bürokratisches und langwieriges Genehmigungsverfahren“, kritisiert die FDP-Politikerin. „Wir fordern, dass Grundstückseigentümer die Option bekommen, vorhandenen Wohnraum unkompliziert, flexibel und kostengünstig durch ein Tiny House zu erweitern.“

FDP Hamburg fordert Verfahrensfreiheit für Tiny Houses

Die Minihäuser sollen dafür in der Hamburgischen Bauordnung als verfahrensfreie Bauvorhaben eingefügt werden. In der Praxis bedeute das, dass kein Bauantrag gestellt werden muss und der Bauherr eigenverantwortlich für die Prüfung der Vorgaben zuständig ist. „Um Wildwuchs zu verhindern, kann Hamburg ein Kenntnisgabe-Verfahren einführen“, heißt es in einem entsprechenden Antrag, den Blume beim nächsten Landesparteitag einbringen will.

Der Antrag sieht zudem vor, dass der Senat sich auf Bundesebene für eine generalisierende Klausel im Bundesbau­gesetz starkmachen soll, die bundesweit eine Verfahrensfreiheit für Tiny Houses festschreibt. Von dem Vorstoß der CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft, die jüngst die Ausweisung von Flächen für Tiny Houses in Hamburg gefordert hatte, hält Blume wenig: „Wohnungsbau­flächen sind knapp. Wer suggeriert, dass in Hamburg Potenzialflächen für Tiny Houses angeboten werden können, hat den Druck, der durch steigende Mieten und hohe Grunderwerbskosten ausgelöst wird, offenbar nicht verstanden.“

„Tiny Houses eine sehr gute Ergänzung"

„Tiny Houses lösen nicht die Wohnraumknappheit“, betont Anke Frieling, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der CDU, die eine Schriftliche Kleine Anfrage zur Flächenausweisung an den Senat gestellt hatte.

„Sie sind aber an der einen oder anderen Stelle eine sehr gute Ergänzung, gerade in den Außenbezirken unserer Stadt.“ So zum Beispiel beim generationenübergreifendem Wohnen auf demselben Grundstück. „Der Senat müsste definieren, auf welchen Grundstücken unter welchen Voraussetzungen solche Tiny Houses möglich sind und ein Kataster dieser Flächen erstellen.“