Hamburg. Im Prozess um Freikarten für das Rolling-Stones-Konzert bleibt die Anklage unnachgiebig. Die Entscheidung wurde nicht erläutert.
Im Prozess um die Ticketaffäre beim Hamburger Rolling-Stones-Konzert von 2017 zeigt sich die Staatsanwaltschaft unnachgiebig. Eine Einstellung des Verfahrens gegen zwei Verantwortliche des Konzertveranstalters FKP Scorpio wegen Bestechung lehnte die Vertreterin der Anklagebehörde am Freitag ab, ohne diese Entscheidung zu erläutern.
Das Gericht hatte vor einigen Wochen angeregt, das Verfahren gegen die beiden Männer gegen Zahlung einer Geldauflage von jeweils 30.000 Euro einzustellen. „Wir hatten das vorgeschlagen, weil wir es für sinnvoll erachteten“, sagte der Vorsitzende der Strafkammer, Sönke Pesch.
Prozess Hamburg: Harald Rösler ist Hauptangeklagter
Hauptangeklagter des Prozesses ist der ehemalige Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord, Harald Rösler (72, SPD). Gegen ihn lauten die Vorwürfe Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Untreue im besonders schweren Fall. Er soll bei den Verhandlungen über die Genehmigung des Konzerts vom Veranstalter 300 Kauf- und 100 Freikarten verlangt haben. Im Gegenzug soll er dem Unternehmen bei den Gebühren für die Nutzung der Grünfläche im Stadtpark entgegengekommen sein.
So seien nur 200.000 Euro in einem Nutzungsvertrag vereinbart worden. Vom Veranstalter hätte er aus Sicht der Staatsanwaltschaft indes mehr als 600.000 Euro an Gebühren für die Nutzung der Stadtparkwiese verlangen müssen. Der Stadt Hamburg sei ein Schaden von über 400.000 Euro entstanden. Röslers damaliger Stellvertreter ist der Beihilfe zur Bestechlichkeit und Vorteilsgewährung angeklagt.
Kosten beliefen sich auf 635.000 Euro
In seinem Eröffnungsplädoyer hatte der Prozessbevollmächtigte des Konzertveranstalters die Vorwürfe Anfang November „vollumfänglich und nachdrücklich“ zurückgewiesen: Es habe keinen Zusammenhang zwischen der Vergabe der Freikarten und dem Nutzungsentgelt für die Festwiese gegeben. FKP Scorpio habe 255.000 Euro für die Wiese gezahlt, und das sei „nicht wenig“. So wären für die Miete der Trabrennbahn nur 140.000 Euro fällig geworden.
Zusätzlich habe Scorpio auch noch die Infrastruktur aufbauen müssen (Toiletten, etc.) und 380.000 Euro für die Instandsetzung der nach dem Konzert stark beschädigten Festwiese gezahlt. Insgesamt beliefen sich die Kosten auf 635.000 Euro – nie zuvor habe die Firma so viel für eine Konzertfläche gezahlt. Auch sei die Ausgabe von sogenannten „Venue-Karten“ an die Genehmigungsbehörden gängige Praxis in der Branche.
Prozess Hamburg: Urteil im März erwartet
Vor zwei Wochen hatte der erfahrene Hamburger Konzertveranstalter, Karsten Jahnke, den angeklagten früheren Bezirksamtsleiter und auch FKP Scorpio entlastet. Jahnke sagte, er habe Rösler auf dessen Anfrage hin mitgeteilt, dass für die Festwiese eine Miete von „höchstens 200.000 bis 250.000 Euro“ angemessen sei. Und „selbstverständlich“ hätte er, sofern er das Konzert veranstaltet hätte, Behördenvertretern Freikarten überlassen.
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Röslers Verteidiger Johann Schwenn forderte von der Staatsanwältin eine Erklärung zur langen Entscheidungsfindung über den Einstellungsvorschlag. Das lehnte sie ab. Richter Pesch erklärte, die zahlreichen Prozessbeteiligten hatten Mühe, sich auf neue Termine zu einigen. Die Plädoyers sollen nun am 18. Februar beginnen. Das Urteil könnte am 18. März verkündet werden.