Hamburg. Der Angeklagte machte zwei Ordnungshütern mit Gebäck und Heißgetränk ein unmoralisches Angebot. Wie es dazu kam.
Plunderteig, gefüllt mit Zimt und Zucker: Es klingt so simpel, was das Internet als Erläuterung und die Bestandteile für das Franzbrötchen bereithält. Bestimmt aber haben die meisten Bäcker ein ganz besonderes Rezept, neben den üblichen Zutaten — das eigene kleine Geheimnis, das aus einem Franzbrötchen eine ganz spezielle Versuchung macht. Wer kann dazu schon „nein“ sagen?
Vielleicht hat sich das auch Jens S. (Name geändert) so überlegt: Einem Franzbrötchen kann kaum einer widerstehen. Und so verband der 32-Jährige mit dem berühmten Gebäck ein unmoralisches Angebot. Wenn er trotz eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr kein Knöllchen bekommt, gibt er Franzbrötchen aus. Und Kaffee noch dazu.
Franzbrötchen statt Knöllchen: Angeklagter wegen Bestechung vor Gericht
So legt es zumindest die Anklage nahe, die den Hamburger wegen Bestechung vor das Amtsgericht gebracht hat. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Mann am 6. Juli vergangenen Jahres seinen Wagen an der Ottensener Hauptstraße im Parkverbot abgestellt. Als zwei Mitarbeiter des Landesbetriebes Verkehr das Auto kontrollierten, habe S. versucht, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu verhindern. Wenn sie den Eintrag löschen, so heißt es in der Anklage, werde er beiden je ein Franzbrötchen und einen Kaffee kaufen. Sie hätten das konsequent abgelehnt.
„Ich habe in keinster Weise die Absicht gehabt, jemanden zu bestechen und mir einen Vorteil zu verschaffen“, wehrt sich der Angeklagte entrüstet gegen die Vorwürfe. Das blütenweiße Hemd des Mannes mit Fünf-Tage-Bart wirkt wie ein Statement, nach dem Motto: Mein Gewissen ist rein. Und in rasendem Tempo reiht der Versicherungsmitarbeiter die Worte aneinander, mit dem Tenor: Die Kommunikation zwischen ihm und den beiden Ordnungshütern sei zwar nicht ideal verlaufen. Aber Bestechung? Niemals!
Angeklagter: „Das war nur ein Schnack, Gelaber!“
Er habe an jenem Tag seine Frau zum Arzt gebracht und kurz im Parkverbot gehalten, schildert der Angeklagte. Als er zurückkam, habe er gesehen, dass die Männer in Uniform ihm ein Knöllchen verpasst hatten. Er habe schon angeregt, „dass die da mit Augenmaß rangehen“. Als die beiden ihm klargemacht hätten, dass das Ordnungswidrigskeitsverfahren bereits „losgeschickt“ worden sei, habe er sich zwar seinem Schicksal fügen, aber auch ein wenig provozieren wollen. „Ich sagte dem etwas Korpulenteren: ,Sie sehen so aus, als mögen Sie Franzbrötchen!’“
Er selber habe auch eine Schwäche für das Gebäck, bekennt der Angeklagte. Der Mann in Uniform habe jedoch nicht verstanden, dass er nur einen Scherz machen wollte. „Er sagte: ,Wollen Sie mich bestechen? Dann rufe ich jetzt die Polizei.’“ Dabei habe er weder etwas zu Essen noch einen Kaffee ausgeben wollen. „Das war nur ein Schnack, Gelaber!“, beteuert S. und fragt die Richterin: „Glauben Sie wirklich, ich reche mir durch Franzbrötchen einen Vorteil aus?“
Bestechungsversuch mit Franzbrötchen? "Nicht wegen 30 Euro"
Dass er den Beleibteren der beiden Männer so angesprochen habe, „war nicht gut von mir, menschlich gesehen, moralisch gesehen“, sieht der Angeklagte ein. Es sei typisch für ihn, dass er sich manchmal etwas ungeschickt ausdrücke. „Schon meine Mutter hat mich öfter gerügt, dass ich aufpassen soll, was ich sage. Das war jugendlicher Leichtsinn.“ Der etwas fülligere der beiden Männer habe sich durch seine Bemerkung „vielleicht ein bisschen beleidigt gefühlt. Dann habe ich dem zweiten, dem Dünneren und Längeren, auch ein Franzbrötchen angeboten.“ Und das ganz ohne Hintergedanken.
Schon rein rechnerisch würde eine Bestechung sich nicht lohnen, argumentiert der Angeklagte. Immerhin kosteten zwei Franzbrötchen und zwei Kaffee ja auch Geld. „Ich habe schon zig Ordnungswidrigkeiten bekommen. Da würde ich doch nicht wegen 30 Euro einen Bestechungsversuch machen!“
"Wir sahen uns gezwungen, die Polizei zu rufen“
Doch genau so habe es sich zugetragen, versichern die Mitarbeiter des Landesbetriebes Verkehr als Zeugen. Gemeinsam hätten sie an jenem Tag die Wagen an der Ottensener Hauptstraße kontrolliert. „Da war ein weißer Mercedes ohne Parkschein“, erinnert sich ein 53-Jähriger. Also habe er den Fall aufgenommen. „Wir schicken das direkt vor Ort ab. Dann ist der Fall für uns abgeschlossen.“
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Doch dann sei der Angeklagte angelaufen gekommen und habe ihn gebeten, den Eintrag „zu löschen“. Dann gebe er ihnen auch Franzbrötchen und Kaffee aus. „Als wir ihm sagten, dass wir das nicht annehmen dürfen, meinte er, das sei ihm egal.“ Der Kollege des ersten Zeugen, ein 39-Jähriger, schildert das Ereignis ganz ähnlich. „Wir sahen uns gezwungen, die Polizei zu rufen.“
Angeklagter zunächst zu einer Geldstrafe verurteilt
Allein die Reihenfolge des unmoralischen Angebotes, ob erst der Kaffee dran war oder das Gebäck, erinnern die Zeugen nicht mehr präzise. „Wir haben Sie mehrfach belehrt, das zu unterlassen“, sagt der 39-Jährige an den Angeklagten gewandt. „Sie haben weitergemacht. Sie sind unbelehrbar.“ Lieber wäre es ihm gewesen, erklärt der Ordnungshüter den Verfahrensbeteiligten, „wenn er uns kein Angebot gemacht oder wenn er aufgehört hätte. Dann hätten wir auch keine Anzeige erstattet.“
Die Richterin sieht die Vorwürfe gegen S. als bestätigt an und verurteilt den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 60 Euro, also insgesamt 1800 Euro. Schon sein Versuch, er wolle Kaffee und Franzbrötchen ausgeben, damit ein Knöllchen rückgängig gemacht werde, sei eine vollendete Bestechung, erläutert die Richterin.
Wichtig sei es, dass die Bürger darauf vertrauen können, „dass Diensthandlungen eben nicht käuflich sind“. Hier sei es dem Angeklagten um eine Gegenleistung ohne großen Wert gegangen. „Das macht rechnerisch keinen Sinn. Aber manchmal kann man ein Motiv eben nicht wirklich verstehen.“ Nachdenklich zieht der Angeklagte ab. Vielleicht geht ihm eine Rechnung durch den Kopf. 1800 Euro: Dafür würde er jede Menge Franzbrötchen bekommen.
Nachtrag am 14. März 2024: Die Verurteilung des Angeklagten wurde nach Mitteilung des Gerichts in der zweiten Instanz aufgehoben und das Verfahren eingestellt.