Hamburg. Bei dem Unfall wurde die Frau schwer verletzt. Doch statt Hilfe zu holen, bestahl der 42-Jährige sie. Richter sprechen das Urteil.

Hätte Werner G. die Radfahrerin nach dem wuchtigen Zusammenstoß auf der Straße liegen lassen und wäre er geflüchtet – das allein hätte schon gereicht, um ihm vor Gericht eine empfindliche Strafe einzubringen. Doch die Taten, für die sich der 42-Jährige am Dienstag vor dem Amtsgericht in Wandsbek verantworten musste, gingen darüber hinaus.

Werner G. setzte sich am 19. August 2020 laut Anklage auf einen Motorroller, ohne dafür die nötige Fahrerlaubnis zu besitzen. Gegen 2.30 Uhr befuhr er die Straße Auf dem Königslande in Wandsbek, als er aus „Unachtsamkeit“, so die Staatsanwaltschaft, mit einer Radfahrerin zusammenstieß. Die Frau stürzte, erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, Schmerzen im Beckenbereich und Prellungen.

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Doch statt ihr zu helfen, schlug der Mann ihr ins Gesicht, flüchtete mit ihrem Handy im Wert von 500 Euro und ihrer Handtasche mit Bargeld und Bankkarten. Die Frau ließ er schwer verletzt auf der Straße liegen.

Der Angeklagte gestand die Taten am Dienstag. Für einen von der Staatsanwaltschaft angeklagten Raub verurteilte das Gericht ihn allerdings nicht. Dafür hätte der Schlag ins Gesicht des Opfers in räuberischer Absicht erfolgen müssen, so das Gericht – das habe sich dem Angeklagten jedoch nicht nachweisen lassen. Den 42-Jährigen verurteilte die Strafkammer dafür aber wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit vollendeter Nötigung und Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.