Hamburg. Mehr als ein Jahr lang stellte der heute 24-Jährige einer jungen Frau nach. Weil die ihn zurückwies, rächte er sich an ihrer Familie.
Er bedrängte seine Angebetete. Er drohte ihr, er stalkte sie. Fast ein Jahr lang hat Mariam S. es ertragen, von Mustafa D. verfolgt zu werden. Sie hat sich kaum noch vor die Tür getraut und nicht mehr ruhig schlafen können. Und am Ende musste die 18-Jährige miterleben, wie der Kerl, der ihr das Dasein zur Hölle machte, auch noch beinahe das Leben ihrer Mutter und ihres Bruders auslöschte. Der junge Mann schoss auf die Angehörigen der Schülerin, ohne dass diese auch nur die geringste Chance hatten, sich zu schützen. Sein Motiv: gekränkte Eitelkeit und Rache.
Jetzt im Prozess vor dem Schwurgericht wurde der 24-Jährige wegen der Tat vom 11. März vergangenen Jahres zu elfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht erkannte unter anderem auf versuchten Mord in zwei Fällen, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung sowie Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, die Verteidigung nicht mehr als fünf Jahre Haft beantragt.
Die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas sprach von einer „furchtbaren Tat“. Mustafa D. habe „um das Unrecht seines Verbrechens gewusst“. Es sei allenfalls „dem Glück und Zufall zu verdanken“, dass die Mutter von Mariam S. nicht verstorben und ihr Bruder „zumindest körperlich unversehrt geblieben ist“.
Stalker schießt in Hamburg-Wilhelmsburg auf Mutter und Sohn
Der Angeklagte hatte gestanden, vor dem Haus der Familie gelauert und dann in Richtung der Mutter und des 13 Jahre alten Bruders geschossen zu haben. Eine Kugel traf Betoul S. im Gesicht. Ihr Sohn blieb unverletzt und konnte seiner Mutter helfen, in das Wohnhaus zu flüchten. Sie habe für einen Moment gefürchtet, ihre Mutter sei tot, hatte Mariam S. im Prozess als Zeugin angegeben. Sie sah die 53-Jährige in der Wohnung auf dem Boden liegen, den Kopf in den Schoß des Vaters gebettet.
„Ich habe eine Pfütze voll Blut gesehen. Überall war Blut“, erzählte die 18-Jährige. Und auch die schwer verletzte Mutter glaubte, sie habe nur noch wenige Augenblicke zu leben. „Ich habe nur zu Gott gebetet“, erinnerte sich die Frau. Sie sei sich „fast sicher gewesen, ich würde sterben“.
Richterin: Opfer sind von Tat des Stalkers traumatisiert
Die Verletzung, die die 53-Jährige im Gesicht erlitten hatte, hatte eine Sachverständige als „potenziell lebensbedrohlich“ bezeichnet. Das Opfer lag acht Tage im künstlichen Koma und musste mehrere Operationen zur Rekonstruktion ihres Kiefers über sich ergehen lassen. Womöglich müssen weitere schwere Eingriffe noch folgen.
Neben diesen massiven körperlichen Schäden sei die ganze Familie durch die Taten von Mustafa D. „traumatisiert“, sagte die Richterin. Und schon lange vor dem Attentat habe der Angeklagte die ganze Familie der jungen Frau, die er für sich hatte gewinnen wollen, „nachhaltig mit seinem Verhalten terrorisiert“.
Täter bedrohte in sozialen Medien irrtümlich andere Frau
Die Leidenszeit begann im Frühjahr 2020, als Mustafa D. sich in Mariam S. verliebt hatte, sie immer wieder vor ihrer Schule oder der Haustür abpasste und nicht akzeptieren wollte, dass die 18-Jährige ihn nicht wollte. Schließlich schlug seine Verliebtheit offenbar in Hass um. Nunmehr schrieb der junge Mann in sozialen Medien bedrohliche Nachrichten an die Frau, die ihn zurückgewiesen hatte. Allein: Er hatte sich in der Adresse vertan, sodass seine hasserfüllten Botschaften eine ganz andere, unbeteiligte Frau erreichten.
Das ahnungslose Opfer musste nun lesen, dass ein Rächer dafür sorgen werde, dass sie ihr Leben gelähmt im Rollstuhl und ohne ihre Familie verbringen werde. Einige Tage später schrieb er, dass er sich „gerade nur schwer aufhalten“ könne, nicht der ganzen Familie „in den Kopf zu schießen“. Auch diese andere Frau hatte entsetzliche Ängste auszustehen, wie sie im Prozess geschildert hatte. Dafür sprach das Gericht diesem Opfer ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zu.
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Als der Angeklagte Mustafa D. im Prozess die Schüsse auf Betoul S. und ihren Sohn gestanden hatte, hatte er gesagt, er habe sie nicht treffen, sondern den Opfern lediglich Angst einjagen wollen. Dies nahm das Gericht ihm nicht ab. Der damals 23-Jährige habe zumindest „mit bedingtem Tötungsvorsatz“ gehandelt, als er mit einer Beretta auf sie zielte und schoss. Eine der vier Kugeln feuerte er aus gerade mal zweieinhalb Metern Entfernung ab. Die Opfer seien vollkommen überrumpelt gewesen und hätten sich nicht wehren können, betonte Richterin Woitas. Damit habe Mustafa D. heimtückisch gehandelt.
Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte bei dem Angeklagten dissoziale und narzisstische Züge festgestellt. Dies bewirke, dass der berufslose Mann seine eigenen Vorstellungen über die Maßen in den Vordergrund stelle. „Bei klarer Zurückweisung sehen Sie sich selber als Opfer“, sagte Richterin Woitas an die Adresse von Mustafa D. Seine Zeit in der Haft sollte er „dringend für eine Sozialtherapie“ nutzen. „Ich halte Sie für hochgefährlich“, betonte die Vorsitzende. Nach der Tat hatte Mustafa gesagt: „Jetzt habe ich wegen einer Schlampe mein ganzes Leben versaut.“