Hamburg. Für alle, die ihre Erstimpfung mit Johnson & Johnson erhalten haben, gibt es auch in Hamburg eine wichtige Neuerung.
Für alle Menschen, die ihre Erstimpfung mit dem Wirkstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, gibt es auch in Hamburg eine wichtige Neuerung: Sie brauchen nunmehr zwei zusätzliche Impfungen, um offiziell als geboostert zu gelten. Das Paul-Ehrlich-Institut hat die Kriterien zum Impfstatus entsprechend geändert.
Das bedeutet: Wer nur einmal eine Dosis von Johnson & Johnson erhalten hat, gilt nicht mehr als vollständig geimpft. Dafür ist eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Erstimpfung erforderlich. Denn es hat sich gezeigt, dass eine einfache Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson – es heißt Janssen – eine vergleichsweise geringe Schutzwirkung hat. Die Ständige Impfkommission (Stiko) wertet daher nunmehr erst die zweite Impfung als Komplettierung der Grundimmunisierung.
Johnson & Johnson: Hamburger benötigen dritte Spritze als Booster
„Man benötigt eine weitere, dritte Spritze, um als geboostert zu gelten“, stellte die stellvertretende Sprecherin des Hamburger Senats, Julia Offen, jetzt klar. Erst die dritte Impfung wird nunmehr entsprechend einer Neuregelung des Bundes als Auffrischungsimpfung gewertet.
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Wer beim ersten Mal Johnson & Johnson erhalten und dann eine weitere Impfung bekommen hat, gilt nicht mehr als geboostert und ist nicht mehr von der Testpflicht im Rahmen der 2G-plus-Regelungen für Gastronomie und Veranstaltungen ausgenommen. Einen zusätzlichen negativen Schnelltest benötigen die Betroffenen auch, wenn sie ein Kino oder ein Theater besuchen, bei Stadt- oder Hafenrundfahrten, in Fitnessstudios, Schwimmbädern oder anderen Freizeiteinrichtungen.
Die Stiko empfiehlt nach einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson eine zweite Immunisierung mit einem mRNA-Wirkstoff von Biontech oder Moderna. Betroffene sollten sich drei Monate später erneut mit Biontech oder Moderna impfen lassen, unter 30-Jährige nur mit Biontech. Die Stiko empfiehlt die Corona-Auffrischimpfung nun schon ab einem Alter von zwölf Jahren.