Hamburg . Querdenker-Demo am Wochenende soll nicht stattfinden. So rechtfertigt Polizeipräsident Ralf Martin Meyer die umstrittene Entscheidung.

Im Gespräch mit dem Abendblatt erklärt Polizeipräsident Ralf Martin Meyer, warum er die Demonstration der Impfgegner am Wochenende verhindern will.

Herr Meyer, warum verbietet die Polizei die Demonstration der Gegner der Corona-Politik?

Ralf Martin Meyer: Die Infektionszahlen explodieren, die Gesundheitsexperten halten eine Demonstration in dieser Größenordnung ohne vollumfängliches Maskentragen für nicht vertretbar. Und die Veranstalterin hat jegliche Kooperationsgespräche mit uns abgebrochen. Sie besteht darauf, die Demonstration genauso wie zuletzt durchzuführen.

Die Polizei wollte ihr statt eines Protestzuges eine stationäre Versammlung anbieten. Wäre dann die Infektionsgefahr nicht viel größer?

Wir hätten darüber sprechen wollen, leider gab es keine Gesprächsbereitschaft. Die Gesundheitsfachleute bewerten eine stationäre Versammlung als weniger problematisch als einen sich durch die Stadt bewegenden Aufzug. Außerdem ist infektiologisch ein vollumfängliches Maskentragen notwendig. Bei der letzten Demonstration trugen rund 20 Prozent der Teilnehmenden keine Maske, also zwischen 2500 und 3000. An dem Wochenende haben sich Polizisten dann auch bei einer Ingewahrsamnahme infiziert.

Hätte Sie bei Kooperationsgesprächen versucht, eine Obergrenze festzulegen?

Das hätte ein Ergebnis sein können. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Kooperationsgebot zwischen Versammlungsbehörde und Anmeldern eine große Bedeutung zugesprochen. Wenn die Anmelderin das Kooperationsgebot einseitig aufkündigt, ist es schlicht nicht mehr möglich, auf die Gesundheitsgefahren einzugehen. Uns blieb nur das Verbot.

Zuletzt demonstrierten in Hamburg am 8. Januar rund 14.000 Menschen gegen die Corona-Maßnahmen – zum Teil ohne Masken.
Zuletzt demonstrierten in Hamburg am 8. Januar rund 14.000 Menschen gegen die Corona-Maßnahmen – zum Teil ohne Masken. © picture alliance

Sie argumentieren mit dem Infektionsgeschehen. Müssten Sie dann nicht auch die Gegendemonstration verbieten?

Nein, man muss jeden Einzelfall beurteilen. Wenn eine andere Demonstration Kooperationsgespräche führt, die Masken nicht verweigert und die Hygieneauflagen einhält, überwiegt die Versammlungsfreiheit und es gibt keinen Anlass für eine Versagung.

Gegner werfen Ihnen vor, eine rein politische Entscheidung getroffen zu haben.

Es wurde aufgrund der Fakten entschieden.

Es gab keinen Einfluss des Innensenators?

Nein! Hier geht es um medizinische und juristische Fragen und die leiten die abschließende Beurteilung der Fachjuristen.

Das Demonstrationsverbot wird ein Fall für die Gerichte. Fürchten Sie eine Niederlage?

Nein, ein Urteil wäre keine Niederlage, sondern bietet Orientierung. Das Gericht muss grundsätzlich zwischen dem Versammlungsrecht und dem Gesundheitsschutz abwägen. Das ist nicht einfach. Vielleicht kommt am Ende auch eine abwägende Reduzierung oder Modifizierung des Protests heraus, die man hätte erreichen können, wenn man das Kooperationsgebot ernstgenommen hätte.