Hamburg. Hamburger Rapper wurde wegen Körperverletzung und Diebstahls verurteilt. Jetzt wird der Aufsehen erregende Fall neu verhandelt.

  • In der Silvesternacht 2018/2019 soll Gzuz aus einer Schreckschusspistole mehrere Schüsse abgefeuert und davon Videoaufnahmen im Internet hochgeladen haben.
  • Im September 2020 wurde er unter anderem zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
  • Jetzt geht der Fall in die Berufung.

Er feixte sich eins. Er grinste. Er reckte in Siegerpose die Arme hoch. Am Anfang war Rapper Gzuz noch obenauf. Vor Beginn seines Prozesses vor dem Hamburger Amtsgericht im Juni 2020 fühlte sich der Frontmann der Hip-Hop-Band 187 Strassenbande wohl noch wie jemand, der sich alles erlauben kann. Wochen später war von dem Übermut des damals 32-Jährigen nicht mehr viel übrig. Am 29. September 2020 gab es für ihn eine Strafe, die ihn für 18 Monate ins Gefängnis schicken sollte. Und eine weitere, die ihm empfindlich ans Portemonnaie ging: 510.000 Euro Geldstrafe wurde gegen den Rapper verhängt. Jetzt geht der Fall in die Berufung.

Von Montag an steht Gzuz, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Klauß heißt, vor dem Landgericht. Es geht, wie seinerzeit vor dem Amtsgericht, um den Vorwurf der Körperverletzung und des versuchten Diebstahls. Darüber hinaus muss sich der Rapper wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.

Gzuz soll Frau auf Reeperbahn geschlagen haben

Laut Anklage hat Gzuz in der Silvesternacht 2018/2019 aus einer Schreckschusspistole mehrere Schüsse mit pyrotechnischer Munition abgefeuert und davon Videoaufnahmen im Internet hochgeladen. Zudem ist der mehrfach vorbestrafte 187-Strassenbande-Frontmann angeklagt, auf der Reeperbahn einer Frau in das Gesicht geschlagen zu haben.

Darüber hinaus wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, aus einem Rettungswagen ein wichtiges medizinisches Gerät zu stehlen versucht zu haben. Und er habe rund 15 Gramm Marihuana in seiner Wohnung aufbewahrt.

Gzuz-Prozess: Psychiatrischer Sachverständiger schaut zu

Anders als in der ersten Instanz wird diesmal ein psychiatrischer Sachverständiger den Prozess begleiten. Es geht dabei im Wesentlichen um die Frage, ob und falls ja inwieweit der heute 33-Jährige bei einzelnen Taten unter dem Einfluss von Rauschmitteln stand. Diese könnten diese Einfluss auf seine Steuerungsfähigkeit – und damit auf seine Schuldfähigkeit – haben. Wäre diese beeinträchtigt, würde das im Strafmaß zugunsten des Angeklagten gewertet.

Der Prozess vor dem Amtsgericht gegen Gzuz war in vielerlei Hinsicht durch Besonderheiten geprägt. Da war zum Einen das Auftreten des Angeklagten, das teilweise von Dreistigkeiten und vorlauten Bemerkungen geprägt war. Ganz im Sinne des Bad-Boy-Image, das Gzuz in seinen Auftritten als Gangsta-Rapper pflegt.

Gzuz quittiert Richter-Ermahnung mit Lächeln

Zwischendurch wurde er von Amtsrichter Johann Krieten, der bekannt dafür ist, entschieden durchzugreifen, des Saales verwiesen. Auch in seinem Urteil fand der Richter sehr deutliche Worte: „Herr Klauß! Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast.“ Diese Bemerkung quittierte der Hip-Hopper noch mit einem Lächeln, das wohl süffisant wirken sollte, doch eher verkrampft daherkam.

Doch Krieten bescheinigte dem Angeklagten darüber hinaus, er sei „ein Sozialrüpel. Sie missachten die Regeln des sozialen Miteinanders auf das Übelste“. Daraufhin schnappte Gzuz zurück: „Sie auch!“ Als der Hamburger aber hörte, wie hoch seine Strafe ausfiel, wurde er zunehmend stiller.

Gzuz wird von Promi-Anwalt Posch verteidigt

Nicht nur dem Angeklagten, auch seinem Verteidiger Christopher Posch, bekannt aus RTL-Sendungen wie „Das Jugendgericht“ und „Alarm für Cobra 11“, gefroren im Verlauf des Prozesses die Gesichtszüge. Posch hatte im Namen seines Mandanten unter anderem mehrere Befangenheitsanträge gegen Krieten gestellt – und war damit gescheitert.

Hintergrund war unter anderem, dass der Amtsrichter, nachdem Klauß zu einem früheren Gerichtstermin im Februar 2020 nicht erschienen war und eine polizeiliche Vorführung nicht gelang, den Angeklagten in Untersuchungshaft genommen hatte – und das, obwohl sich Klauß noch am selben Tag persönlich im Gericht gemeldet habe.

Dadurch erscheine Krieten voreingenommen, so Posch damals. Der Erlass eines Haftbefehls sei zudem „nicht statthaft“ gewesen, argumentierte der Verteidiger. Weil sein Mandant bis zu einer Zahlung von 100.000 Euro Kaution nach seiner Überzeugung zu Unrecht im Gefängnis gesessen habe, habe er, so Posch, auch eine Strafanzeige gegen Krieten wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung erstattet.

Ein zweiter Anwalt soll Gzuz jetzt helfen

Auch die Strafanzeige Poschs führte nicht zum Erfolg. Dass der Haftbefehl formal in Ordnung sei, hatte bereits im Juni 2020 das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden. Und nach der Strafanzeige von Posch gegen Krieten wurden die Ermittlungen schon nach drei Monaten von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Damit wollte sich der Verteidiger nicht abfinden und legte Beschwerde ein. Daraufhin wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen – und im Juli vergangenen Jahres abermals eingestellt. Daraufhin strengte Posch ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren an. Auch damit scheiterte der Jurist.

Für die Berufungsinstanz hat Gzuz jetzt neben Posch einen zweiten Anwalt verpflichtet. Es bleibt abzuwarten, wie offensiv die Verteidigung diesmal vorgehen wird. Und wie der 187-Strassenbande-Frontmann sich selber darstellt: Als Bad Boy? Oder eher einsichtig und pflegeleicht? Es wäre ein ganz neues Image.