Hamburg. Die sich rapide verbreitende Omikron-Variante zwingt den Senat zu einer weiteren Verschärfung der Regeln. Was ab wann in Hamburg gilt.

Die Omikron-Variante führt zu bisher nie dagewesenen Infektionszahlen in Hamburg – weil die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, hat der Senat am Dienstag ein neues, noch strengeres Paket von Corona-Regeln beschlossen. Kernpunkt ist die Verschärfung der bisher geltenden 2G-Regeln auf ein 2G-plus-Modell in vielen Bereichen.

Das neue Maßnahmenpaket soll am Montag in Kraft treten, diese Regeln werden dann für alle Hamburgerinnen und Hamburger verpflichtend:

Die aktuellen Corona-Regeln in Hamburg

  • 2G-Modell: Ab dem 10. Januar wird das 2G-Modell nahezu flächendeckend zum 2G-plus-Modell: Bei fast allen Veranstaltungen und Angeboten im kulturellen, gastronomischen und allgemeinen Bereich, sowie bis auf wenige Ausnahmen bei körpernahen Dienstleistungsbetrieben (Friseure und Fußpflege) wird dann neben dem Nachweis über Impfung oder Genesung auch ein aktueller negativer Corona-Test verpflichtend. Auch Sportbetriebe wie Schwimmbäder und Fitnessstudios müssen das Modell einführen. Nur im Einzelhandel bleibt es beim bisherigen 2G-Modell, außer in Geschäften des täglichen Bedarfs, die für alle zugänglich bleiben.
  • Ausnahmen: Wer bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, ist von der Pflicht zum Nachweis eines negativen Tests befreit, ebenso wie Schulkinder, die regelmäßig im Schulbetrieb getestet werden.
  • Veranstaltungen: Die Teilnehmerzahl wird für Veranstaltungen in Innenräumen auf 200, für Veranstaltungen unter freiem Himmel auf 1000 begrenzt. Für Kulturstätten wie Konzerthäuser und Theater können Sondergenehmigungen beantragt werden, die eine höhere Auslastung zulassen.
  • Bundesliga-Spiele: Überregionale Großveranstaltungen wie zum Beispiel Spiele der Fußball-Bundesliga müssen laut der neuen Regeln wieder ohne Zuschauer ausgetragen werden.

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