Hamburg. Polizei untersucht Postings, in denen zu Gewalt gegen Verdächtige im Fall der Vergewaltigung einer 15-Jährigen aufgerufen wird.

Selten hat eine Tat die Menschen in Hamburg so aufgewühlt wie die Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen am Rande der Festwiese im Hamburger Stadtpark. Der Fall, der für die Polizei nach mehr als einem Jahr Ermittlungen als abgeschlossen galt, nachdem zwölf Tatverdächtige ermittelt wurden, beschäftigt die Kripo nun erneut. Online wird zur Selbstjustiz gegen die Beschuldigten aufgerufen.

Es sind Todesdrohungen, Folterfantasien und rassistische Äußerungen, die sich auf die Herkunft der Beschuldigten beziehen, die im Netz publiziert werden – zehn der Verdächtigen haben einen Migrationshintergrund. Dazu werden Fotos der Männer gepostet und auch die Arbeitsstelle eines der Beschuldigten – in einer sozialen Einrichtung – veröffentlicht.

Stadtpark Hamburg: Gruppenvergewaltigung – Online-Pranger gegen Verdächtige

Nutzer werden aufgefordert, eine Petition zu unterschreiben, die die sofortige Kündigung des Beschuldigten verlangt. Er ist – wie die anderen mutmaßlichen Täter – aber auch mehr als 13 Monate nach der Tat von der Staatsanwaltschaft noch nicht einmal angeklagt worden. Bei dem sozialen Träger heißt es mittlerweile, dass der Mann freigestellt wurde und man den Ausgang des Verfahrens abwarten wolle.

„Wir sind dabei, die Einträge zu sichten und zu bewerten“, sagt Polizeisprecherin Nina Kaluza. „Das nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch.“ Dazu kommt, dass im Zusammenhang mit einem Aufruf auf Instagram, der von der Plattform gelöscht wurde, ein neuer Account eingerichtet wurde. Auf dem Nutzerkonto wurden auch persönliche Details zu einzelnen Beschuldigten veröffentlicht. In Kommentaren wurde teilweise zu Selbstjustiz aufgerufen.

Strafverfahren nach Aufruf zur Selbstjustiz gegen Verdächtige

Mittlerweile wurden erste Strafverfahren gegen Unbekannt eingeleitet, weil der Inhalt der Posts als strafbar eingestuft wird. Gleichzeitig wird versucht, die tatsächliche Gefahr, die von den Verfassern ausgeht, einzuschätzen. Geht die Polizei von einer konkreten Gefährdungslage für einen oder mehrere Beschuldigte aus, werden sie gewarnt und mit Verhaltensregeln instruiert.

Online wurde vor einigen Tagen eine Petition gestartet, die die Beschuldigten mit Tieren gleichstellt und ihre sofortige Inhaftierung fordert. Dort haben bis Dienstagnachmittag etwa 9500 Menschen unterschrieben. Fast minütlich kamen anschließend weitere Unterschriften hinzu.

Gruppenvergewaltigung: Alle Verdächtigen fallen unter das Jugendstrafrecht

Besonders empört die Menschen, dass die Beschuldigten weiter auf freiem Fuß sind. In allen Fällen gibt es laut Staatsanwaltschaft keine Haftgründe. Zwar gilt Vergewaltigung als eines der schwersten Verbrechen, die das Strafgesetzbuch kennt. Erst 2016 wurde der entsprechende Paragraf verschärft; Taten werden mit mindestens zwei Jahren und im Höchstfall 15 Jahren Haft geahndet.

Im Fall der zwölf Beschuldigten liegt das anders. Sie waren alle zum Zeitpunkt der Tat im September 2020 unter 21 Jahre at. Damit fallen sie unter das Jugendstrafrecht. Insofern steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Auswirkungen auf das Strafmaß hat bei solchen Verfahren in der Regel auch, ob bei den Tätern Erziehungsdefizite oder Entwicklungsstörungen diagnostiziert werden. Strafverschärfend dürfte hingegen wirken, dass die Täter die Hilflosigkeit des Opfers ausgenutzt haben. Die 15-Jährige war zum Tatzeitpunkt volltrunken.

15-Jährige wurde von mehreren Männergruppen missbraucht

Die Anklage gegen die zwölf Beschuldigten wird von der Staatsanwaltschaft vorbereitet. Von neun Beschuldigten wurden bereits unmittelbar nach der Tat in der Rechtsmedizin Spermaspuren beim Opfer gesichert, die mittlerweile durch Vergleichsproben in fast allen Fällen durch einen DNA-Abgleich eindeutig zugeordnet werden können. Allerdings handelt es sich in einem Fall bei den Beschuldigten um Zwillinge.

Die 15-Jährige war am 19. September 2020 am Rande einer Party in einem Gebüsch neben der Festwiese missbraucht worden. Etwa zweieinhalb Stunden dauerte ihr Martyrium. In der Zeit wurde die Jugendliche von einer Gruppe Männer nach der anderen missbraucht. Mehrfach seien die heute 17 bis 21 Jahre alten Täter in das Gebüsch gegangen, um sich an dem Mädchen zu vergehen.

Vergewaltigung wurde gefilmt, das Opfer auch noch bestohlen

Die Vergewaltigung wurde darüber hinaus mit mindestens einem Handy gefilmt. Auch wurde das Mädchen bestohlen. Einer der Beschuldigten soll nach der Vergewaltigung sogar noch versucht haben, die Monatskarte des Opfers an Passanten zu verkaufen.

Nach dem Missbrauch durch die letzte, nach Polizeierkenntnissen aus vier der Beschuldigten bestehende Gruppe, konnte das 15-jährige Mädchen aus dem Gebüsch zu Passanten flüchten. Die vier Beschuldigten hätten sie zwar noch ein Stück weit verfolgt, angesichts der Zeugen dann aber schließlich doch die Flucht ergriffen.

Haftverschonung für 17 Jahre alten Verdächtigen

Bereits im April waren mehrere der zwölf jungen Männer als Tatverdächtige ermittelt worden. Die Polizei hatte mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Gegen den jüngsten der Beschuldigten, der heute 17 Jahre alt ist, wurde damals ein Haftbefehl erwirkt. Der Beschuldigte blieb aber nicht lange im Gefängnis.

Beim ersten Prüfungstermin gewährte ihm die Richterin Haftverschonung, nachdem der Jugendliche zu der Tat ausgesagt hatte.