Hamburg. Bundestagswahl 2021: An welchen 13 Orten Sie jetzt schon abstimmen können. Anteil des Votums per Post steigt offenbar deutlich.

In vier Wochen wählt Deutschland. Und während mancher seine Entscheidung in diesem Wahlkampf womöglich noch bis zum 26. September hinauszögern möchte, haben Hunderte bereits abgestimmt – per Briefwahl.

Ursprünglich nur als Ergänzung zur Urnenwahl gedacht, wird die postalische Stimmabgabe immer beliebter: So nutzten bei der vergangenen Bundestagswahl in der Hansestadt 37 Prozent der Wahlberechtigten, also 364.213 Hamburger, die Möglichkeit der Briefwahl, der Anteil stieg damit im Vergleich zu 2013 um 6,5 Prozentpunkte. Bundesweit lag nur in Bayern der Anteil der Briefwähler mit 37,3 Prozent noch etwas höher. In diesem Jahr rechnet Hamburgs Landeswahlleiter Oliver Rudolf wegen der Coronapandemie mit einem „Rekord“: „Briefwähler könnten in Hamburg 50 Prozent ausmachen.“

Briefwahl für Hamburger sinnvolle Alternative

Tatsächlich raten diverse Familien-Blogs im Internet Eltern dazu, in diesem Jahr unbedingt Briefwahl zu beantragen: „...falls ihr mit euren Kita,- und Schulkindern am Wahltag in Quarantäne seid. Das ist gar nicht so unwahrscheinlich“, schreibt beispielsweise Autorin Christine Finke in ihrem Blog „Mama arbeitet“. Doch worauf muss man bei der Briefwahl achten? Das Hamburger Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.

Muss ich mir Sorgen machen, wenn ich bis heute noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen habe?

„Nein, bitte nicht beunruhigt sein“, sagt Landeswahlleiter Oliver Rudolf. Seit 21. August und noch bis zum 4. September würden die 1.294.602 Wahlbenachrichtigungen und damit auch die Antragsformulare zur Briefwahl zugestellt. Sollte auch am 4. September noch kein Bescheid eingehen, sollte man sich bitte bei der örtlichen Wahldienststelle (Übersicht auf www.hamburg.de oder Auskunft über den Telefonischen Hamburgservice 115) melden und nachfragen, ob man im sogenannten Wahlberechtigtenverzeichnis steht.

Muss ich auf die Wahlbenachrichtigung warten oder kann ich auch selbst aktiv werden?

„Sie müssen nicht warten. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können ab sofort online unter www.hamburg.de/briefwahl beantragt werden“, sagt Oliver Rudolf. Fast noch praktischer: Die Unterlagen können auch in den bereits erwähnten 13 Wahldienststellen der Bezirksämter unter Vorlage des Personalausweises beantragt werden. Man hat die Möglichkeit, dann sofort vor Ort in einer Kabine den Briefwahlzettel auszufüllen und auch gleich abzugeben. Auch per E-Mail oder per Post können die Formulare angefordert werden, dazu bitte unbedingt Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und eventuell abweichende Versandanschrift (Urlaubsort/Ferienhaus!) angeben.

Falls ich mich selbst um die Briefwahlunterlagen kümmere, bekomme ich dann trotzdem noch eine Wahlbenachrichtigung per Post zugeschickt?

Ja, denn sie wurden am 15. August in den Druck gegeben. Mit der Wahlberechtigungskarte kann dann aber natürlich nicht am 26. September noch einmal im Wahllokal abgestimmt werden. Die Briefwahl wird im Wahlberechtigtenverzeichnis vermerkt.

Lesen Sie auch:

Wie funktioniert die Briefwahl?

Dazu gibt es auf hamburg.de/briefwahl ein ausführliches Merkblatt. Sie können zwei Kreuze machen, Erststimme links, Zweitstimme rechts. Dann legen Sie den Stimmzettel in den blauen Umschlag und kleben diesen zu. Wichtig: Unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein und tragen Sie das Datum ein. Fehlt die Unterschrift, ist die Stimmabgabe ungültig. Legen Sie dann den Wahlschein in den roten Umschlag und legen Sie den blauen Stimmzettel-Umschlag ebenfalls hinein. Kleben Sie den roten Umschlag zu und werfen ihn in einen Briefkasten der Deutschen Post. Innerhalb Deutschlands ist keine Frankierung notwendig, die Zustelladresse ist aufgedruckt. Achtung bei der Planung: Der Wahlbrief muss spätestens um 18 Uhr am Wahltag beim Empfänger eingehen.

Welche Fristen gilt es sonst noch zu beachten?

„Grundsätzlich gilt es, die Postlaufzeiten zu beachten“, sagt Landeswahlleiter Oliver Rudolf. Das Online-Verfahren sei vom 16. August bis zum 21. September geschaltet. Briefwahl könne bis zum 24. September beantragt werden, dann aber vor Ort in der zuständigen Wahldienststelle. Spätestens am 26. September um 18 Uhr muss der Wahlbrief mit der Stimmabgabe bei der zuständigen Kreiswahlleitung eingegangen sein.

Was mache ich, wenn ich am Wahltag plötzlich krank werde?

„Sofern man die Erkrankung nachweisen kann, ist es noch am Wahltag selbst bis 15 Uhr möglich, einen Wahlschein auszustellen“, sagt der Landeswahlleiter. Sollte die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugestellt werden, könne bis zum 25. September um 12 Uhr ein neuer Schein ausgestellt werden.