Hamburg. Aus Angst vor einem „Trauma“ trug der Hamburger Frank B. keine Maske – trotz hoher Inzidenzzahlen. Den Richter überzeugt das nicht.
Zum Termin kommt der Mann vorschriftsmäßig mit Corona-Maske. Es ist Frank B. anzusehen, dass ihn das Überwindung kostet, und der Hamburger Kaufmann artikuliert es auch. Eine Mund-Nasen-Bedeckung verursache bei ihm „Beklemmung“, sagt der 51-Jährige. Doch hier, im Gerichtssaal, beugt er sich den Corona-Auflagen.
Vor gut vier Monaten indes war Frank B. „oben ohne“ und damit schutzlos unterwegs – trotz sehr hoher Inzidenzzahlen. „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ ist der Vorwurf, der den Hamburger jetzt auf die Anklagebank gebracht hat.
Prozess: Hamburger trug keine Maske in Harvestehude
Laut Staatsanwaltschaft war er am 28. Februar dieses Jahres in Harvestehude unterwegs und legte während einer Kontrolle durch die Polizei einen Zettel mit der Überschrift „Ärztliches Attest“ und dem Stempel eines vermeintlich in Österreich tätigen Arztes vor. Dieses Dokument, so die Vorwürfe weiter, habe Frank B. zuvor aus dem Internet heruntergeladen und selbst seine Personalien eingetragen.
Doch den Vorwurf, er habe sich eines Blankoformulars bedient, will der Angeklagte so nicht gelten lassen. Der Mediziner sei ihm als „ganzheitlicher Arzt wärmstens empfohlen“ worden, und er selbst habe sich telefonisch beraten lassen, gibt Frank B. an. Wer ihm den Rat gegeben habe, sich ausgerechnet an den Mann aus der Steiermark zu wenden, oder sonstige Details könne er nicht erinnern.
Sein Verteidiger aber argumentiert: Ein telefonischer Kontakt zu einem Arzt sei nicht unüblich und darüber hinaus ausreichend. Und in Zeiten von Corona gebe es zudem die Empfehlung, einen persönlichen Kontakt zu meiden.
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Mediziner war in Österreich als Corona-Leugner bekannt
Im Übrigen habe sein Mandant mittlerweile ein weiteres Attest, das ihm das Weglassen eines Mund-Nasen-Schutzes erlaube, von einem Hamburger Arzt. Das Schriftstück, das Frank B. seinerzeit bei der Kontrolle dem Polizisten präsentierte, besagte, für den 51-Jährigen sei das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung „kontraindiziert, im Sinne der Psychohygiene traumatisierend und damit unzumutbar“.
Der Mediziner, der jene Unverträglichkeit bescheinigte, ist in seinem Heimatland offenbar als Corona-Leugner bekannt. Ihm wurde mittlerweile vorläufig die Approbation entzogen, und es laufen strafrechtliche Ermittlungen. Laut einer österreichischen Tageszeitung hält sich jener Arzt für einen „Guru“ und eine „Mischung aus Franz von Assisi und Buddha“. Über das Maskengebot habe er gesagt: „Das, was hier passiert, ist ein Verbrechen. Es ist böse.“
Richter verurteilt Hamburger Maskenverweigerer zu Geldstrafe
Nach Auskunft österreichischer Behörden hält der Mediziner sich derzeit in Tansania auf. Im Fall des Angeklagten Frank B. hält die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe für erwiesen und fordert eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 50 Euro. Der Verteidiger indes beantragt, seinen Mandanten freizusprechen.
Das Urteil des Amtsrichters: Er verhängt 20 Tagessätze zu 100 Euro für den Kaufmann, der mehrere Firmen leitet. Er sei „überzeugt“, dass es sich um ein unrichtiges Gesundheitsattest handele, begründet der Richter seine Entscheidung. Eine hinreichende telefonische Untersuchung durch den Arzt habe nicht stattgefunden. „Es war ein Arzt, der quasi für die ganze Welt Atteste über Kontaktformulare zur Verfügung gestellt hat.“