Hamburg. Der Hamburger René M. betrat ohne Maske eine Drogerie und legte ein Attest aus dem Internet vor. Jetzt wurde er verurteilt.
Die Pflicht, in Zeiten von Corona unter anderem in Geschäften eine Maske zu tragen, wird nicht von jedermann geschätzt. Und manch einer würde sich am liebsten davon befreien. Der Hamburger René M. scheint dabei einen illegalen Weg gegangen zu sein. Deshalb war der 30-Jährige am Montag vor dem Amtsgericht angeklagt. Der Vorwurf: Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse.
Laut Ermittlungen betrat M. am 21. Oktober 2020 einen Drogeriemarkt an der Bramfelder Chaussee, ohne einen nach der Eindämmungsverordnung erforderlichen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Als ein Polizeibeamter ihn aufforderte, eine solche Maske aufzusetzen, soll René M. ein aus dem Internet stammendes Blanko-Attest vorgezeigt haben, um eine Befreiung von der Maskenpflicht vorzutäuschen. Wegen dieses Vorwurfs hatte der 30-Jährige einen Strafbefehl erhalten.
Hamburger zu 2000 Euro Geldstrafe verurteilt
Dagegen hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt. Weil René M. nun unentschuldigt der Verhandlung fernblieb, wurde sein Einspruch verworfen. Er muss jetzt eine Geldstrafe von insgesamt 2000 Euro zahlen. Das Blanko-Attest soll ein Arzt ausgestellt haben, gegen den von der Kasseler Staatsanwaltschaft gesondert ermittelt wurde. Der mittlerweile verstorbene Mediziner soll in Kassel als „Star für Skeptiker und Verschwörungstheoretiker“ bekannt gewesen sein.