Hamburg. Hamburg entwickelt eine Software für alle Bundesländer. Die Gesetze werden digitaltauglich. Was dann alles gehen soll.
Bei der Digitalisierung ist Deutschland längst nicht so weit wie manch andere Länder – das hat auch die Corona-Pandemie gezeigt. Immerhin: Nun soll es schneller gehen – und Hamburg spielt dabei eine Vorreiterrolle. Nicht nur führt die Hansestadt den Vorsitz des IT-Planungsrates von Bund und Ländern, der am vergangenen Mittwoch tagte. Die Stadt entwickelt derzeit auch für alle Bundesländer eine Software, die die Ummeldung nach einem Umzug künftig auch online ermöglichen soll.
„Der federführend von Hamburg in Entwicklung befindliche Online-Dienst gehört zu den Top-10-Verwaltungsleistungen in Deutschland und soll zum Ende dieses Jahres implementiert werden“, sagte Jörg Schmoll vom Amt für IT und Digitalisierung in der Senatskanzlei. Nutzer können sich dann online mit einem Ausweisdokument, das für die elektronische Identifizierung (eID) freigeschaltet ist, in dem Dienst anmelden. Das System greift auf die letzten Meldedaten zu, der Nutzer gibt neuen Wohnort und Vermieter ein.
Jährlich 250.000 An- und Ummeldungen in Hamburg
Danach wird ein Zugangscode an seine neue Wohnadresse geschickt. Sobald dieser in das Portal eingegeben wird, aktualisiert sich das Melderegister, und man kann sich eine aktuelle Meldebescheinigung selbst ausdrucken. Damit die Umgezogenen auch ihre Adresse auf dem Personalausweis aktualisieren können, werden ihnen amtliche Aufkleber dafür zugesandt.
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Laut Senatskanzlei gibt es in Hamburg 250.000 An- und Ummeldungen pro Jahr, bundesweit 5,5 Millionen. Weil so viele Menschen umziehen, hofft die Politik, dass das Online-Angebot zum Ummelden viele Menschen animiert, künftig die Funktion des Personalausweises zur elektronischen Identifizierung (eID) im Internet zu nutzen (Infos unter www.personalausweisportal.de). Denn eine sichere Identifizierung ist Voraussetzung für die digitale Verwaltung.
Verwaltungsleistungen bis 2022 auch online
Bei der Konferenz des IT-Planungsrates versuchten Bund und Länder auch andere Hindernisse der Digitalisierung ein Stück beiseitezuräumen. Zum einen einigten sich Bund und Länder darüber, wie die Kosten für die Entwicklung und Einführung neuer Dienste verteilt werden sollen. Außerdem soll geprüft werden, wie man Gesetze frühzeitig an digitale Erfordernisse anpassen kann – dabei geht es etwa um die rechtliche Gültigkeit von digitalen Dokumenten. Das Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, bis 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch online anzubieten.
„Eine konsequente Digitalisierung wird mehr zu Bürokratieabbau und Kulturwandel beitragen als viele Reformen zuvor“, sagte der Vorsitzende des IT-Planungsrates und Hamburger Senatskanzlei-Chef Jan Pörksen. Das OZG sei „eine große Chance, die Verwaltung nicht nur zu digitalisieren, sondern sie neu aufzustellen und bestehende föderale Strukturen neu zu beleben“.