Kiel. Corona-Pandemie: Gleich nach Weihnachten soll es mit dem Impfungen in Schleswig-Holstein losgehen – allerdings nicht überall.
In Schleswig-Holstein sollen nach derzeitigem Stand vom 27. Dezember an zunächst alte Menschen in Pflegeheimen gegen das Coronavirus geimpft werden. Der Start hänge aber noch von der rechtzeitigen Zulassung und der Lieferung des Impfstoffes ab, erläuterte das Gesundheitsministerium am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Impfzentren werden demnach erst im weiteren Verlauf hochgefahren, wenn entsprechend mehr Impfstoff verfügbar ist.
Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) informierte am Donnerstag im Sozialausschuss des Landtages über den Stand der Impfvorbereitungen. Das Land sei gut vorbereitet.
Pro Monat sollen bis zu 300.000 Impfungen in den 15 Kreiszentren erfolgen
Die für Deutschland verfügbaren Impfdosen würden entsprechend dem Bevölkerungsschlüssel auf die Bundesländer verteilt. Der Zeitpunkt dafür steht laut Ministerium noch nicht fest, es seien bereits 15 Zentren in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt einsatzbereit. Dort sollen je nach Verfügbarkeit des Corona-Impfstoffes pro Monat bis zu 300.000 Impfungen erfolgen. Insgesamt soll es im Land 29 Impfzentren geben.
Um den Einsatz der mobilen Teams zu koordinieren, stehe das Land zunächst mit den Pflegeheimen und den medizinischen Einrichtungen im Austausch, hieß es weiter. Darüber, wer impfberechtigt ist, werde über die Medien inklusive sozialer Medien im weiteren Verlauf informiert, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
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Anmeldungen zum Impfen sollen telefonisch und über eine spezielle Website möglich sein. Schleswig-Holstein werde dafür Telefonnummer und Internetseite bekanntgeben. Dies werde geschehen, sobald die absehbar verfügbare Impfstoffmenge eine Terminvereinbarung ermögliche. Entsprechend der Priorisierung der Ständigen Impfkommission würden in einem Anmeldeverfahren die Voraussetzungen abgefragt. Beim Impftermin müssten Dokumente wie der Personalausweis vorgelegt werden.
Die Corona-Neuinfektionen im Norden bleiben weiterhin auf einem hohen Niveau. In Schleswig-Holstein wurden nach Angaben der Landesregierung vom Mittwochabend innerhalb eines Tages 322 neue Corona-Fälle gemeldet; am Vortag waren es 486. Allerdings hatten vier Kreise und kreisfreie Städte - Lübeck, Pinneberg, Flensburg und Nordfriesland - am Mittwoch keine Zahlen an das Land übermittelt. Die Zahl der Corona-Toten stieg um sieben auf 308.
Corona: Diese Testverfahren gibt es
- PCR-Test: Weist das Virus direkt nach, muss im Labor bearbeitet werden – hat die höchste Genauigkeit aller Testmethoden, ist aber auch die aufwendigste
- PCR-Schnelltest: Vereinfachtes Verfahren, das ohne Labor auskommt – gilt als weniger zuverlässig als das Laborverfahren
- Antigen-Test: weniger genau als PCR-(Schnell)Tests, dafür zumeist schneller und günstiger. Laut RKI muss ein positives Testergebnis durch einen PCR-Test überprüft werden, ein negatives Ergebnis schließt eine Infektion nicht aus, insbesondere, wenn die Viruskonzentration noch gering ist.
- Antikörper-Test: Weist keine akute, sondern eine überstandene Infektion nach – kann erst mehrere Wochen nach einer Erkrankung sinnvoll angewandt werden
- Insgesamt stellt ein negatives Testergebnis immer eine Momentaufnahme dar und trifft keine Aussagen über die Zukunft
Ein Brennpunkt für Neuinfektionen sind wie anderswo auch immer wieder Alten- und Pflegeheime sowie andere Sozialeinrichtungen. So stieg die Zahl der nach einer Corona-Ansteckung gestorbenen Bewohner des Kieler Heims St. Nicolai um vier auf sieben, wie die Stadt Kiel am Donnerstag mitteilte. Die vier Gestorbenen waren zwischen 79 und 92 Jahren alt.
Der Kreis Nordfriesland meldete, dass 52 Bewohner und 13 Mitarbeiter der Seniorenresidenz "Alloheim" in Bredstedt positiv auf Corona getestet worden sind. Sämtliche 96 Bewohner sowie Beschäftigte seien seit Tagen in Quarantäne. Außerdem berichtete der Kreis Nordfriesland, dass inzwischen bei 13 Beschäftigten der Mutter-/Vater-Kind-Fachklinik Norderheide in Bordelum Covid-19 nachgewiesen sei. Die Klinik ist seit 16. Dezember bis 20. Januar geschlossen - dies sei ohnehin geplant gewesen, hieß es.
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Der Streit um die richtige Schulpolitik in Schleswig-Holstein hält derweil an. Bildungsministerin Karin Prien (CDU) bat die Schulleitungen und Kollegien, sich rechtzeitig auf unterschiedliche Szenarien vorzubereiten, "die im Januar für die Schulen relevant werden könnten". Sie nannte Präsenzunterricht, Distanzunterricht oder auch Mischformen. Dabei betonte Prien, dass "anders als in der Ausnahmesituation vor den Weihnachtsferien in allen drei Szenarien der Unterricht nach den Fachanforderungen und den schulinternen Fachcurricula erfolgt".
Die Ministerin machte deutlich, dass sich die Organisation des Schulbetriebs ab dem 11. Januar 2021 nach den aktuellen Inzidenzzahlen und den Beschlüssen der Ministerpräsidenten richten müsse. Sie bekräftigte, dass in der Krise die technische Infrastruktur und das Lernen mit digitalen Medien massiv ausgebaut werde.
Massive Kritik an Prien übte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Massive Kritik an Prien übte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). "Die Bildungsministerin irrt weiterhin durch die Pandemie", sagte GEW-Landesgeschäftsführer Bernd Schauer. Für die Wiederaufnahme des Unterrichts im Januar fehle Prien eine klare Linie, die sich an den Inzidenzwerten der Ansteckungen orientiere. Bei einem von 50 müsse der Schulbetrieb auf Wechselunterricht umgestellt werden, bei einem Inzidenzwert von 100 auf Distanzunterricht und Notbetreuung.
Mit unverbindlichen Aussagen komme man nicht durch die nächsten Monate, bemerkte Schauer. Generell sollte sich das Denken der Ministerin mehr von der Gesundheit von Lehrkräften und Schüler leiten lassen als von "Fachanforderungen und den schulinternen Fachcurricula".
Katholiken dürfen in Schleswig-Holstein nach behördlichen Angaben nun doch trotz der verschärften Corona-Maßnahmen die Kommunion in Gottesdiensten empfangen. Das für Religionsfragen zuständige Bildungsministerium wies am Donnerstag in Kiel in Abstimmung mit dem Gesundheitsressort darauf hin, "dass im Rahmen der liturgischen Handlungen (...) auch weiterhin das Empfangen der Heiligen Kommunion in katholischen Gottesdiensten möglich ist". Am Vortag hatten sich Sprecher beider Ministerien noch anders geäußert.