Hamburg. 2018 waren fünf Schüsse auf den Rocker abgegeben worden, er überlebte schwer verletzt. Bundesgerichtshof lehnt Revisionsanträge ab.
Das Urteil im Prozess um beinahe tödliche Schüsse auf den Rockerboss Dariusch F. auf St. Pauli ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revisionsanträge der Angeklagten zurückgewiesen, sagte ein Gerichtssprecher am Montag in Hamburg.
Am 23. April dieses Jahres hatte das Landgericht drei Angeklagte wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu langen Haftstrafen verurteilt.
Boss der Hells Angels: Querschnittsgelähmt nach fünf Schüssen
In der Nacht zum 27. August 2018 waren fünf Schüsse auf den Hells-Angels-Boss abgegeben worden, als dieser mit seinem Bentley vor einer Ampel am Hamburger Millerntor halten musste. Der damals 38-Jährige wurde lebensgefährlich an Kopf und Oberkörper verletzt und ist seitdem querschnittsgelähmt.
Lesen Sie auch:
- Schüsse auf Rockerboss: Lebenslange Haft
- Prozess um Anschlag auf Hells Angel: "Ich wollte, dass er Schmerzen hat"
- Anschlag auf Rockerboss: Verteidigung will Freispruch
Gut zwei Jahre zuvor waren der heute 30 Jahre alte Hauptangeklagte Arasch R. und dessen Freundin Opfer eines ähnlich heimtückischen Überfalls im Stadtteil Schnelsen geworden.
Schüsse auf Hells Angel: Lebenslang für Hauptangeklagten
Der Hauptangeklagte, der nach Überzeugung der Strafkammer den Schützen aus dem Gefängnis heraus mit der Tat beauftragt hatte, wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Sein 74 Jahre alter Vater bekam neuneinhalb Jahre Gefängnis.
Der 28 alte Schütze aus Bulgarien wurde zu sechs Jahren und neun Monaten verurteilt und in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.