Hamburg. Neue Corona-Regeln machen ab 23. Dezember Übernachtungen bei Familienbesuch möglich. Behörde brütet über einem bestimmten Punkt.
Die Hamburger Hotellerie freut sich auf Weihnachten und Silvester. Denn vom 23. Dezember bis zum 1. Januar dürfen Gäste, die ihre Familien besuchen, wieder in Hotels beherbergt werden (wir berichteten).
Eine Ausnahmeregelung, denn seit dem 2. November ist das laut Corona-Verordnung ausschließlich Geschäftsreisenden vorbehalten. Die Hotels profitieren von dieser Sonderregelung, maximal sind drei Übernachtungen erlaubt.
Hoteliers verzeichnen bereits Online erhöhte Nachfrage
„Uns haben am Wochenende bereits zahlreiche Anrufe von potenziellen Gästen erreicht, die sich erkundigten, wie die Buchungssituation für Hamburg über die Feiertage ist. Online sind schon mehrere Buchungen eingegangen. Man merkt, dass bei vielen der Wunsch besteht, die Familie in Hamburg über die Weihnachtsfeiertage zu besuchen“, sagte André Vedovelli, Direktor vom Fünf-Sterne-Superior Hotel Grand Elysée an der Rothenbaumchaussee.
Im Luxushotel Vier Jahreszeiten an der Binnenalster sind die Räume bereits weihnachtlich geschmückt und der vier Meter hohe Weihnachtsbaum wurde in der neugestalteten Wohnhalle aufgestellt.
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„Wir sind zu Weihnachten und zum Jahreswechsel sehr gut von Gästen aus dem In- und Ausland gebucht, die ihre Familien besuchen wollen“, sagte der geschäftsführende Direktor Ingo C. Peters. Für die Hotelgäste wird Peters die Restaurants Jahreszeiten Grill und Haerlin sowie die Wohnhalle öffnen. Das Side an der Drehbahn wird an diesem Dienstag wieder öffnen und wer in dem Designhotel ein Zimmer hat, kann im hauseigenen Steakrestaurant Meatery speisen.
Hamburg muss Restaurant-Frage klären
Unterdessen gibt es noch Klärungsbedarf. Dehoga-Vizepräsident Niklaus Kaiser von Rosenburg, der den Baseler Hof an der Esplanade führt, sagte: „Wir wissen konkret, dass die Hotels die Gäste für Verwandtenbesuche beherbergen dürfen.
Wie das nachgewiesen werden soll, dafür gibt es noch keine Regelung.“ Der Hotelier wirft eine Frage auf: „Wer zum Beispiel bei uns im Baseler Hof wohnt, könnte natürlich auch bei uns im Restaurant essen. Aber dürfen auch die Verwandten bis zur Zehn-Personen-Grenze bei uns mit beköstigt werden? Das würde ja Sinn ergeben, weil wir viel Platz haben und man sich dann nicht zu Hause treffen müsste.“
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Das Abendblatt hat die zuständige Sozialbehörde um eine Stellungnahme gebeten – die Antwort steht noch aus. Die Klärung der Fragen werde „noch etwas Zeit in Anspruch nehmen“, sagte ein Sprecher.
Merkel kritisiert Hotel-Öffnung in Großstädten
Die Bundesregierung ist indes unzufrieden mit der Entscheidung mehrerer Bundesländer, in der Weihnachtszeit Hotelübernachtungen für Familienbesuche zuzulassen. „Die Bürger bleiben aufgerufen, touristische Reisen zu vermeiden“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Davon ließen sich Reisen aus familiären Gründen schwer abgrenzen. Seibert verwies auf den Beschluss der Bund-Länder-Spitzenrunde vom vergangenen Mittwoch – eine „private Nutzung“ von Hotels sei in dem Beschluss nicht enthalten gewesen.
Zuvor habe sich Kanzlerin Angela Merkel in einer virtuellen Sitzung des CDU-Präsidiums zu dem Beschluss von Bund und Ländern bekannt, die strengen Corona-Kontaktbeschränkungen über die Festtage zu lockern, berichteten Teilnehmer der Deutschen Presse-Agentur. Es habe ihr aber die Fantasie gefehlt, zu ahnen, dass besonders betroffene Länder die Hotels öffnen wollten, wurde sie zitiert.
Es sei nicht kontrollierbar, ob nur Gäste in den Hotels übernachteten, die tatsächlich Verwandte in der Region besuchten, begründete Merkel demnach ihre Kritik. Nach diesen Informationen bezog sich die Kanzlerin auf entsprechende Regelungen in Großstädten wie Berlin. Es sei nicht zu erklären, dass zugleich etwa die Krankenschwestern an der Berliner Charité über Weihnachten durcharbeiten müssten. Ausdrücklich habe sie in diesem Zusammenhang nicht von Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern gesprochen, berichteten mehrere Teilnehmer.
Corona-Weihnachten: Senat öffnet Hotels und denkt an Singles:
NRW-Gesundheitsminister reagiert erstaunt
Die Umsetzung der Beschlüsse im Gastronomie- und Hotelbereich obliegt den Ländern. Mehrere Bundesländer wollen die Hotels über die Weihnachtsfeiertage für Reisende bei Familienbesuchen öffnen. Einen derartigen Beschluss fasste etwa die baden-württembergische Landesregierung am Montag. Andere Länder hatten bereits entsprechende Beschlüsse gefasst - unter ihnen Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen.
„Die Debatte erschließt sich mir überhaupt nicht“, sagte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Montag. „Ein Familienbesuch ist kein Tourismus.“ Es entspreche nicht seiner Vorstellung von Gerechtigkeit, wenn nur Besitzer eines Einfamilienhauses mit ausreichend Platz über die Feiertage Besuch empfangen könnten. Für Laumann sei die Diskussion nicht von großer Tragweite, dafür aber „typisch deutsch“.
Merkel will die Ski-Saison begrenzen
Am Mittwoch dieser Woche kommen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten zu ihrer regulären Dezembertagung zusammen. Dabei soll es nach Seiberts Worten auch um die Pandemie-Bekämpfung gehen – es seien aber keine „neuen Beschlüsse in der Sache“ zu erwarten.
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Seibert sagte zudem, die Bundesregierung halte an dem von Merkel vorgegebenen Ziel fest, die Ski-Saison wegen der Corona-Pandemie in Zusammenarbeit mit den Nachbarländern zu begrenzen. Die Infektionszahlen könnten „durch einen zu frühen Beginn der Skisaison“ wieder steigen, sagte Seibert. Die Bundesregierung wolle „in Europa darauf hinarbeiten mit der Kraft der Überzeugung“ und stehe mit anderen Ländern in Kontakt.