Hamburg. Das Bundesverwaltungsgericht lehnt vier Eilanträge von Gegnern der Linie ab. Doch die geben ihren Widerstand nicht auf.

Es geht los. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die bauvorbereitenden Maßnahmen für die S4 starten dürfen. Es lehnte insgesamt vier Eilanträge von Anwohnern und Bürgerinitiativen ab, die den Ausbau der Nahverkehrsverbindungen nach Ahrensburg und damit auch der Güterzugtrasse in Richtung Dänemark einen Riegel vorschieben wollten.

Montag beginnen im Bereich Hammer Straße und Hasselbrook Vegetationsrückschnitte, im weiteren Verlauf werden Kabel verlegt und Baufelder freigelegt, sagte die S4-Projektleiterin der Deutschen Bahn, Bettina Gnielinski. Die Auslichtung des Wandsbeker Gehölzes startet später. Der eigentliche Bau der neuen Schienenverbindung beginnt 2021.

Zwei neue Gleise für S4 und Güterverkehr

Die neue S4 soll auf den 17 Kilometern zwischen Hamburg-Hasselbrook und Ahrensburg eine schnelle und vor allem zuverlässige Nahverkehrsverbindung schaffen. Dafür werden zwei neue Gleise neben die bereits bestehenden beiden Gleise gebaut, um auch dem Güterverkehr mehr Raum geben zu können.

Die Bahnhöfe Bove-, Claudiusstraße, Holstenhofweg und Pulverhof werden neu gebaut, der Bahnhof Wandsbek stillgelegt.

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Hamburgs Senator für Verkehr und Mobilitätswende, Anjes Tjarks: „Die Gerichtsentscheidung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Mobilitätswende. Wir wollen mit der Deutschen Bahn nun schnell in die Umsetzung gehen, denn die S4 bindet perspektivisch knapp eine Viertelmillion Menschen im Osten Hamburgs und im Umland besser an die die Schiene an.“ Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) sprach von einem „guten Signal für die Stärkung der Schieneninfrastruktur“.

S4-Gegner geben nicht auf

Die Kläger äußerten sich enttäuscht, aber nicht entmutigt. Claus-Peter Schmidt von der „Bürgerinitiative an der Bahnstrecke Hamburg–Lübeck“: „Wir haben die Begründung des Gerichts noch nicht. Aber es geht ja weiter.“ Nur der Eilantrag sei abgelehnt, sodass die Bahn zunächst mit dem Bau beginnen kann. „Aber gegen den Planfeststellungsbeschluss erhalten wir unsere Klage aufrecht“, sagte Schmidt.

Der Bahn wird vorgeworfen, für den Güterverkehr Alternativstrecken nicht wirklich geprüft und falsch abgewogen zu haben. Die Gegner wollen die Güterzüge nicht durch Hamburger Wohngebiete, sondern parallel zur A1 fahren sehen. Schmidt kündigte auch juristische Schritte gegen die noch ausstehenden Planfeststellungsbeschlüsse für die S4 an. Bisher sei nur der erste Streckenabschnitt von Hasselbrook bis Lütkensallee planfestgestellt, die Baugenehmigungen für die Abschnitte zwei (bis Höltigbaum) und drei (bis Ahrensburg) stünden noch aus.

Wissenswertes zu den S-Bahn-Linien in Hamburg:

  • Die S-Bahn Hamburg ist ein Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG und Teil des HVV
  • Die ersten S-Bahnen fuhren 1907 durch Hamburg
  • Es gibt in Hamburg vier Haupt- (S1, S21, S3, S31) und zwei nur zeitweise verkehrende Verstärkerlinien (S11, S2)
  • Am Wochenende verkehrt die S-Bahn rund um die Uhr
  • Unter der Woche verkehren zwischen etwa 1 Uhr und 4 Uhr keine Züge
  • Das gesamte S-Bahn-Streckennetz umfasst rund 144 Kilometer und 68 Haltestellen
  • Die meisten Haltestellen der S-Bahn in Hamburg haben ein funktionsbetontes Design mit offenem Bahnsteig und offenem Flachdach