Neuer Lockdown wegen Corona – was jetzt in Hamburg gilt
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Hamburg. Außer-Haus-Verkauf, Kindergeburtstage, Kitas, Schulen, Hochschulen, Fitnessstudios – das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.
Es zeichnet sich keine Entspannung ab: Am Donnerstag wurden zwar mit 390 neuen Corona-Infektionen 14 Fälle weniger als am Vortag gemeldet – trotzdem ist es immer noch der zweithöchste Tageswert seit Beginn der Pandemie in Hamburg. Am Freitag hat der Senat die Umsetzung des erneuten Lockdowns in der Hansestadt beschlossen. Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wie ist die aktuelle Situation in Hamburg?
Derzeit müssen 148 Covid-19-Patienten in Hamburgs Kliniken stationär behandelt werden – ein Patient weniger als noch am Mittwoch. Weiterhin benötigen 34 der Betroffenen intensivmedizinische Hilfe. Die Zahl der Verstorbenen in Hamburg liegt ebenfalls unverändert bei 241 – bereits seit Anfang Oktober ist kein Betroffener mehr an Covid-19 gestorben. Die Stadt geht jedoch ebenso wie die Kliniken davon aus, dass die Zahl der stationären Patienten in den kommenden Wochen steigen wird, wenn die hohen Infektionszahlen der vergangenen zwei Wochen „durchschlagen“.
Welche Beschlüsse hat der Senat für den November getroffen?
Der Senat will die Einigung von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie „1:1 so umsetzen“. Das sagte Martin Helfrich, Sprecher der Sozialbehörde, auf Abendblatt-Nachfrage. Die entsprechenden Regeländerungen hat der Senat nach der Sondersitzung bei einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Das bedeutet, dass in der Hansestadt wie in allen anderen Bundesländern von Montag, 2. November, an unter anderem alle gastronomischen Betriebe (Bars, Kneipen, Restaurants), alle Kultureinrichtungen (Theater, Konzerthäuser, Museen, Kinos) sowie sonstige Freizeiteinrichtungen (Schwimmbäder, Saunen, Tierparks und Attraktionen wie das Miniatur Wunderland) schließen müssen. Das wird aber nur für den Publikumsverkehr gelten. Die Verwaltung dieser Einrichtungen darf weiterarbeiten – sofern das ohne Publikum noch sinnvoll erscheint. Restaurants dürfen Speisen weiterhin außer Haus verkaufen (an Selbstabholer oder per Lieferservice). Die Beschränkungen sollen vorerst bis Ende November gelten.
Wird es Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen und den Schließungen im Kulturbereich geben?
Nur wenige. So wird Hamburg „aller Voraussicht nach“, so Helfrich, an seiner „Lex Kindergeburtstag“ festhalten. Demnach wird die in Hamburg bereits seit Montag geltende Regel, wonach sich maximal zehn Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen, auch weiterhin nicht für Kindergeburtstage oder Treffen kleinerer Kinder gelten. Sofern die Kinder unter zwölf Jahre sind, dürfen also auch im November bis zu zehn Kinder aus bis zu zehn Haushalten gemeinsam spielen oder feiern – beziehungsweise bis zu neun Kinder, wenn noch ein Erwachsener dabei ist. Diese Regel gilt bislang nicht in allen Bundesländern. Eine weitere Ausnahme sind Bücherhallen und Archive: Anders als andere Kultureinrichtungen dürfen sie voraussichtlich geöffnet bleiben, weil sie eine wichtige Rolle für das Bildungswesen spielen.
Bleiben Kitas und Schulen geöffnet?
Ja. Bund und Länder sind übereingekommen, dass Kitas und Schulen offen bleiben sollen – allerdings sollen Hygienemaßnahmen verbessert werden. Hintergrund: Man geht davon aus, dass Kinder wenig zur Verbreitung des Virus beitragen. Mit zunehmendem Alter ähneln Jugendliche hinsichtlich Empfänglichkeit und Infektiosität laut Robert-Koch-Institut (RKI) allerdings Erwachsenen.
Von Montag an sollen Masken ab Klasse 5 auch im Unterricht getragen werden. Bisher galt diese Regelung nur für Oberstufen und Berufsschulen. Das RKI empfiehlt bei hohen Infektionszahlen diese Maskenpflicht und die Teilung von Klassen, um die Kontakte zu verringern. In Hamburg soll es aber zunächst bei der Maskenpflicht ab Klasse 5 bleiben, eine Teilung der Klassen sei derzeit nicht nötig, heißt es. „Die Elternkammer würde eine Maskenpflicht in den Klassenstufen 5 bis 12 während des Unterrichts begrüßen, sofern sie denn vom Senat vorgeschrieben werden sollte“, sagte der Kammer-Vorsitzende Marc Keynejad am Freitag. „Allerdings muss genauso sichergestellt sein, dass es Zeiten gibt, während derer die Masken gefahrlos abgenommen werden können.“
Was wird aus dem Wintersemester an den Hochschulen?
Dazu steht nichts in den Bund-Länder-Beschlüssen. Im Umkehrschluss bedeutet das offenbar: Die ohnehin als „Hybridsemester“ (Mix aus Präsenz- und Fernunterricht) gestartete Lehre könnte fortgesetzt werden.
Was gilt für Kirchen? Im Papier von Bund und Ländern sind dazu ebenfalls keine Verschärfungen erwähnt. Die evangelischen und die katholischen Kirchen im Norden halten auch im November an ihren Gottesdiensten unter Corona-Regeln fest, hieß es am Donnerstag. Gottesdienste finden unter den bewährten Hygienekonzepten weiterhin statt, wie die Nordkirche und das Erzbistum Hamburg am Donnerstag mitteilten. Wie es mit den seelsorgerischen und diakonischen Aufträgen der Nordkirche sowie den Angeboten für Kinder und Jugendliche weitergeht, werde erst mit Blick auf die neuen Rechtsverordnungen der Länder entschieden.
Coronavirus-Pandemie – Bilder der Krise
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Werden auch Physiotherapie-Praxen und Massagestudios geschlossen?
Die Physiotherapeuten dürfen nach den Beschlüssen weiterhin Patienten behandeln. Sowohl Massagestudios als auch Schönheitssalons müssen dagegen schließen. Für Roald Christoph, Geschäftsführer der Kosmetikstudios Adam & Eve, ist die Anordnung „eine Willkür, deren Logik sich mir entzieht“. Er habe bereits im Frühjahr einen Dialog mit der Politik geführt, um sein schon vor Corona strenges Hygienekonzept zu erläutern. Ein Mitbewerber aus der Branche lasse gerade eine Klage gegen die neuen Regelungen prüfen. Ob Christoph sich anschließe, könne er noch nicht sagen. Auch Franziska Gärtner, Inhaberin der Massagepraxen „Fräulein Fröhlich“, kann den Lockdown nicht verstehen. „Wir Masseure leisten einen wichtigen Beitrag zur emotionalen und körperlichen Gesundheit.“ Bereits gebuchte Termine sagt sie nun ab.
Wie verhalten sich die Fitnessstudios?
Auch Fitnessstudios müssen schließen. Der Marktführer Meridian bietet seinen Mitgliedern und der Öffentlichkeit mit Meridian@home ein Online-Angebot aus Zehn-Minuten-Kursen, 25 Minuten langen Live-Videos und Ernährungsberatungen (www.meridianspa.de/meridian-home/). Die Gratis-Videos bieten eine Alternative zum vorläufig geschlossenen Fitnessstudio. Darüber hinaus erhebt das Unternehmen während des Lockdowns keine Mitgliedsbeiträge.
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